„Google ist Monopolist“ – US-Bundesgericht spricht Tech-Riesen schuldig

„Google ist Monopolist“ – US-Bundesgericht spricht Tech-Riesen schuldig

Bei der Internetsuche hält Google einen Marktanteil von rund 90 Prozent weltweit. Jede Sekunde werden im Schnitt 65 000 Suchanfragen über die Suchmaschine gestellt. Jetzt wurde der US-amerikanische Suchgigant von einem US-Bundesgericht offiziell als Monopolist eingestuft. Der Schuldspruch dürfte beispielsweise auch für Apple weitreichende Folgen haben.

Wie kam es zu dem Rechtsstreit?

Bei dem Kartellrechtsverfahren, das im Bezirksgericht für den District of Columbia geführt wurde, handelt es sich um den größten Prozess gegen ein Tech-Unternehmen in den USA seit 25 Jahren. Vor vier Jahren reichte das Justizministerium der USA Klage gegen Google ein. Der Vorwurf: Google hat eine Monopolstellung bei der Internetsuche und verhält sich auch so. Denn um die Monopolstellung zu bewahren, habe der Suchmaschinen-Riese seine Konkurrenten systematisch verdrängt. Gelungen sei dies insbesondere durch exklusive Verträge – beispielsweise mit Apple oder Samsung. Bei den Abkommen mit den anderen Unternehmen fließen dabei jedes Jahr Summen in Milliardenhöhe. Da hierdurch bei zahlreichen Geräten der Google-Browser standardmäßig vorinstalliert ist, wird er von vielen aus Gewohnheit oder einfach aus Bequemlichkeit genutzt. Durch die Vorinstallierung wird Einfluss darauf genommen, für welche Suchmaschine im Internet sich ein User entscheidet. In diesem systematischen Verdrängen von Suchmaschinen-Konkurrenten sah das Justizministerium einen Verstoß gegen geltendes US-Recht. Jährlich sollen rund 20 Milliarden US-Dollar bei entsprechenden Abkommen fließen – allein im Jahr 2021 waren es rund 26,3 Milliarden US-Dollar. Diese Summen gibt der Tech-Riese aus, um als Standardsuchmaschine aufzutauchen – das meiste Geld fließt an Apple.

Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Dass das Bundesgericht den Tech-Giganten jetzt schuldig gesprochen hat, wird vom Justizministerium als „historischer Sieg“ bezeichnet. Google ist jetzt offiziell Monopolist, da das Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt, um zum Beispiel für Werbung, die mit den Google-Suchergebnissen ausgespült wird, höhere Preise zu verlangen. Deutlich mehr als die Hälfte – nämlich 57 Prozent – des weltweiten Umsatzes erzielt der Suchmaschinen-Riese aus diesem Anzeigengeschäft. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 175 Milliarden US-Dollar. Konkurrenten hätten nur dann überhaupt eine Chance, wenn sie „den Partnern eine Umsatzbeteiligung von mehreren Milliarden Dollar […] zahlen und sie für etwaige Umsatzeinbußen infolge der Änderung […] entschädigen“, so der zuständige Richter Amit Mehta. Damit liegt ein Verstoß gegen das US-Gesetz vor. Das Unternehmen ist schuldig der illegalen Monopolbildung:

„Google ist ein Monopolist und hat wie ein solcher gehandelt, um sein Monopol zu bewahren“, fasst Mehta zusammen.

Allerdings musste das Justizministerium auch einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Denn das Gericht sprach Google die Monopolstellung ausschließlich im Bereich der Textwerbung in Suchmaschinen zu. Eine grundsätzliche Monopolstellung für Werbung bei der Internetsuche wurde durch das Bundesgericht hingegen nicht bestätigt.

Wie geht es jetzt weiter?

Durch den aktuellen Schuldspruch ist davon auszugehen, dass neben einer Strafzahlung auch weitere Konsequenzen für Google folgen werden. Wie hoch die Zahlung jedoch ausfallen wird und welche kartellrechtlichen Folgen das Urteil möglicherweise nach sich zieht, wird erst in einem weiteren Verfahren festgelegt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Washington landen, da bereits jetzt bekannt ist, dass Google plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Neben Google hat die US-Regierung noch weitere große Technologieunternehmen im Visier. Hierzu zählen beispielsweise Apple, Amazon und Meta. Die enorme Marktmacht der Unternehmen spielt auch in Verfahren, die die EU-Kommission gegen Tech-Konzerne wie Google, Apple oder Meta führt, die entscheidende Rolle. Die sogenannten Gatekeeper ermöglichen ihren Konkurrenten keinen fairen Wettbewerb. Dies verstößt gegen EU-Recht.

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