Dark Patterns sind manipulative Designelemente, die vor allem auf Webseiten und in Onlineshops eingesetzt werden, um Nutzer zu bestimmten Handlungen zu verleiten – meist zum Vorteil des Unternehmens und zum Nachteil der Nutzer. Sie wirken unscheinbar, sind aber gezielt so gestaltet, dass sie Entscheidungen beeinflussen, ohne dass dies sofort auffällt. Der Begriff wurde im Jahr 2010 vom UX-Designer Harry Brignull geprägt.
Ziel von Dark Patterns
Das Hauptziel dieser Designtricks besteht darin, Menschen zu Handlungen zu bewegen, die sie unter neutralen Bedingungen möglicherweise nicht durchführen würden. Dazu zählt etwa das ungewollte Abschließen eines Abonnements, das Preisgeben persönlicher Daten oder das Zulassen umfangreichen Trackings.
Typische Beispiele für Dark Patterns
Beispiel für Dark PatternsVersteckte Kosten: Am Ende eines scheinbar günstigen Bestellprozesses erscheinen plötzlich zusätzliche Gebühren, etwa für Versand oder Servicepauschalen, die vorher nicht ersichtlich waren.
Zwang zum Opt-in: Ein kostenloses Probeabo geht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über, ohne dass es klare Hinweise darauf gibt. Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit? Gut versteckt.
Trickfragen und Ablenkung: Ein auffälliger „Zustimmen“-Button für Cookies ist zentral platziert, während die Ablehnung nur schwer auffindbar ist oder erst nach mehreren Klicks erreicht werden kann.
Versteckte Ablehnungsoptionen: Die Möglichkeit, eine Option abzulehnen, ist oft in grauer Schrift am unteren Rand der Seite platziert und somit kaum zu finden.
Bestätigungszwang (Confirmshaming): Ablehnungen werden emotional aufgeladen: „Nein, danke, ich möchte kein besseres Leben.“ So wird Druck aufgebaut, eine bestimmte Entscheidung zu treffen.
Roach Motel: Anmelden geht leicht, Abmelden wird zur Herausforderung. Ein typisches Muster bei Newslettern, Mitgliedschaften oder Streamingdiensten.
Künstliche Dringlichkeit: Countdowns oder Hinweise wie „Nur noch zwei Zimmer verfügbar“ sollen Druck erzeugen. Doch oft ist die Verknappung nur vorgetäuscht.
Rechtlicher und ethischer Kontext
Dark Patterns geraten zunehmend in den Fokus von Verbraucherschutz und Gesetzgebung. In der EU gelten sie in bestimmten Fällen als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere wenn Nutzer zu einer Einwilligung gedrängt werden. Der Digital Services Act (DSA) schreibt vor, dass Auswahlmöglichkeiten fair präsentiert werden müssen. Auch in den USA hat die Federal Trade Commission Maßnahmen gegen manipulative UX-Praktiken angekündigt.
„Dark Patterns arbeiten mit psychologischen Tricks – sie sind schwer zu erkennen, aber sehr wirkungsvoll. Besonders häufig begegnen sie uns in Cookie-Bannern, bei Online-Registrierungen oder bei künstlich erzeugtem Zeitdruck. Ziel ist es fast immer, Daten zu sammeln, Verkäufe zu steigern oder Nutzer langfristig zu binden.“
Wie kann man sich schützen?
Ein vollständiger Schutz ist kaum möglich, denn Dark Patterns nutzen gezielt menschliche Schwächen aus. Aber:
Bewusstsein hilft. Wer Dark Patterns kennt, kann sie eher erkennen.
Nicht vorschnell klicken. Kurz innehalten und kritisch prüfen, ob eine Entscheidung wirklich notwendig ist.
Cookies und Abos genau prüfen. Nicht aus Gewohnheit zustimmen – sondern bewusst auswählen.
Regelmäßig abmelden. Newsletter und Accounts, die nicht gebraucht werden, kündigen.
Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]
Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]
Smartphones sind attraktive Ziele für Cyberangriffe. Bereits durch einfache Maßnahmen, kann das Risiko für Attacken reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem das regelmäßige Neustarten oder deaktivierte Funkverbindungen. […]
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]
United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]
Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar