Langer Atem – Vier Jahre Kampf mit Klarmobil

Langer Atem – Vier Jahre Kampf mit Klarmobil

Es ist der 1. Juni 2021, als eine Verbraucherin online einen neuen Mobilfunkvertrag abschließt. Nur wenige Tage später überlegt sie es sich anders und widerruft den Vertrag am 10. Juni – fristgerecht und schriftlich, wie es das Gesetz vorsieht. Ein Routinefall, sollte man meinen. Doch was dann folgt, entwickelt sich zu einem zähen Marathon, der fast vier Jahre dauern wird.

Ein klarer Fall – sollte man meinen

Die Kundin rechnet mit einer Bestätigung ihres Widerrufs. Stattdessen flattern weiterhin Rechnungen ins Haus. Monat für Monat. Obwohl sie den Vertrag nie nutzt, überweist sie das Geld – aus Angst vor Mahnungen oder Schufa-Einträgen.

„Eigentlich ein klarer Fall“, sagt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Widerruf war korrekt, die Kundin hatte alles richtig gemacht.“ Doch Klarmobil beziehungsweise die damals noch zuständige mobilcom-debitel wiesen jede Verantwortung von sich und verwiesen auf den Händler.

Vier Jahre Stillstand

Fast vier Jahre lang ändert sich nichts. Die Kundin zahlt weiter, schweigend und zunehmend frustriert. Es summiert sich auf fast 900 Euro – ein Betrag, der sie regelmäßig an das erlittene Unrecht erinnert.

Erst als sie sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wendet, kommt Bewegung in die Sache. Die Verbraucherschützer nehmen Kontakt zu Klarmobil und dem Händler auf. Plötzlich geht alles sehr schnell: Der Widerruf wird anerkannt und das Geld zurückerstattet.

„Es lohnt sich, nicht aufzugeben, wenn Unternehmen Verbraucherrechte ignorieren“, sagt von Bibra. Ein Gerichtsverfahren war in diesem Fall nicht nötig – allein das Einschreiten der Verbraucherzentrale brachte die Lösung, denn das Telekommunikationsrecht ist hier eindeutig.

Ein Fall mit Signalwirkung.

Der Kampf dieser Kundin zeigt, dass selbst klare Rechtslagen in der Praxis zum Nervenkrieg werden können. Und er erinnert Verbraucher daran, dass es Stellen gibt, die helfen, wenn man selbst nicht mehr weiterkommt.

Widerruf: einfach und wirksam

Ein Widerruf ist eigentlich unkompliziert: Ein formloses Schreiben per E-Mail reicht aus, sofern es fristgerecht beim Vertragspartner eingeht. Alternativ sind Anbieter verpflichtet, auf ihrer Webseite eine Kündigungsfunktion bereitzustellen. Wichtig sind korrekte Kunden- und Vertragsdaten sowie die Einhaltung der Widerrufsfrist.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]

Illegale CBD-Plattform – Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Illegale CBD-Plattform

Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]

Das Google Pixel 10a

Das Google Pixel 10a

Das bietet das neue Mittelklasse-Smartphone

Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]