
Das Diensthandy entwickelt sich zunehmend zur Standardausstattung im Arbeitsalltag. Einer aktuellen repräsentativen Befragung der Bitkom Research zufolge verfügen inzwischen 56 Prozent der Beschäftigten in Deutschland, die mobil kommunizieren müssen, über ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Gerät. Noch vor drei Jahren lag dieser Anteil bei lediglich 46 Prozent.
Die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer – 53 Prozent – erhält ein persönliches Dienstgerät. Weitere 3 Prozent teilen sich ein Handy mit Kolleginnen und Kollegen. Parallel dazu nimmt die Nutzung privater Smartphones für berufliche Zwecke deutlich ab: Während 2023 noch 36 Prozent ihr eigenes Gerät auch im Job einsetzten, sind es aktuell nur noch 26 Prozent.
Für Unternehmen ist diese Entwicklung kein Zufall.
„Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen zur Arbeitsausstattung“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Gerade bei Smartphones ist es sinnvoll, wenn Unternehmen Geräte zentral bereitstellen, verwalten und mit Updates versorgen können.“
Dahinter steht auch ein wachsender Bedarf an IT-Sicherheit, Datenschutz und administrativer Kontrolle.
Private Nutzung ausdrücklich erwünscht
Auffällig ist: Diensthandys werden nicht nur beruflich genutzt. 93 Prozent der Beschäftigten mit Firmenhandy dürfen dieses grundsätzlich auch privat verwenden – ein Anstieg gegenüber 88 Prozent im Jahr 2023. Lediglich 3 Prozent der Arbeitgeber untersagen die private Nutzung vollständig.
Diese Erlaubnis wird in der Praxis auch genutzt: 88 Prozent der Berechtigten verwenden ihr Dienstgerät privat. Vor drei Jahren waren es noch 78 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten bewusst darauf.
Die Vermischung von beruflicher und privater Kommunikation stellt Unternehmen jedoch vor neue Herausforderungen. „Wenn ein Diensthandy auch privat genutzt werden darf, sollten Unternehmen klare und transparente Regeln festlegen“, so Rohleder. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zu Erreichbarkeit, Kostenübernahme, Datenschutz, IT-Sicherheit und technischem Support.
Früher streng geregelt – bis hin zur Kündigung
Ein Blick zurück zeigt, wie stark sich der Umgang mit Diensthandys verändert hat. In den frühen Jahren der mobilen Kommunikation galten in vielen Unternehmen deutlich strengere Regeln. Die private Nutzung war häufig untersagt oder nur in sehr eingeschränktem Umfang erlaubt.
Verstöße konnten ernste Konsequenzen haben. Teilweise kam es sogar zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis hin zu Kündigungen, wenn Mitarbeitende ihr Diensthandy unerlaubt privat nutzten oder hohe Kosten verursachten. Ein Gerichtsurteil, über das Telespiegel berichtete, stellte jedoch klar, dass nicht jede private Nutzung automatisch eine Kündigung rechtfertigt und stets der Einzelfall entscheidend ist.
Damals standen vor allem Kostenkontrolle und Missbrauchsvermeidung im Vordergrund – vornehmlich in Zeiten hoher Gesprächsgebühren. Heute hingegen verschieben sich die Prioritäten: Flatrates, mobile Daten und moderne Geräte haben die Nutzung flexibilisiert, während Themen wie IT-Sicherheit, Compliance und Work-Life-Balance stärker in den Fokus rücken.
Klare Regeln bleiben entscheidend
Trotz der zunehmenden Liberalisierung bleibt eines unverändert: Klare Vereinbarungen sind essenziell. Wo berufliche und private Nutzung auf einem Gerät zusammenkommen, braucht es transparente Leitlinien, die sowohl den Interessen der Unternehmen als auch denen der Beschäftigten gerecht werden.
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