Urteil – Keine Kündigung trotz 16.000 privater SMS vom Diensthandy

Urteil - Keine Kündigung trotz 16.000 privater SMS vom Diensthandy

Der spätere Kläger war ein in der Großküche einer Cateringfirma angestellter Mann. Ihm war von seinem Arbeitgeber ein Diensthandy zur Verfügung gestellt worden. Im Zeitraum von 22 Monaten verschickte er damit durchschnittlich 24 private SMS pro Tag, insgesamt rund 16.000 Stück. Dadurch hatte er seinem Arbeitgeber Kosten von rund 2.500 Euro verursacht. In einer internen Überprüfung fiel die Unregelmäßigkeit auf. Die Catering-Firma kündigte dem Angestellten zunächst fristlos, später sprach sie zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus. Gegen diese Kündigung ging der ehemaliger Arbeitnehmer vor. Der Fall wurde vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main verhandelt.

Der Angestellte habe eindeutig eine Pflichtverletzung begangen, stellte der Richter fest. Doch die Kündigung des Arbeitgebers sei unwirksam. Die private Nutzung des Diensttelefons sei nicht heimlich erfolgt, wie das etwa bei einem Diebstahl oder einer Unterschlagung der Fall gewesen wäre, die besondere kriminelle Energie voraussetze. Zudem habe der Arbeitgeber früher reagieren müssen, beispielsweise mit einer Abmahnung. Bei der Firma seien schließlich entsprechend hohe monatliche Mobilfunkrechnungen eingegangen. Die Kündigung sei nichtig, denn in diesem Fall habe der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres erkennen können, dass sein Verhalten das Arbeitsverhältnis gefährden könnte.

Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Aktz. 24 Ca 1697/10 vom 24.09.2010

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