Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
FahrradlieferantenGericht bestätigt Anspruch auf Fahrrad und HandyDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Fahrradlieferanten ein verkehrstüchtiges Rad sowie ein internetfähiges Handy durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies seien wichtige Arbeitsmittel zur Tätigkeitsausübung. […] UrteilKeine Kündigung trotz 16.000 privater SMS vom DiensthandyEin Angestellter hatte über fast zwei Jahre mit seinem Diensthandy insgesamt rund 16.000 private SMS verschickt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm fristlos und dann auch ordentlich. Die Kündigung sei in diesem Fall unwirksam, urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. […] | Über Arbeitsgericht Frankfurt a.M. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist ein erstinstanzliches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main. Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa zu Kündigungen, Lohnansprüchen oder Arbeitsverträgen. Ziel des Gerichts ist es, Konflikte möglichst zügig und oft durch gütliche Einigungen zu lösen. Gegen seine Urteile kann in der Regel beim Hessischen Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt werden.
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