Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt
UrteilAutomatische E-Mail-Antwort mit WerbungDas Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt hat entschieden, dass ein Autoresponder mit Werbung als Antwort auf eine E-Mail als Spam einzustufen ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte des Empfängers. Daher müsse spätestens mit Kenntnisnahme der Autoresponder geändert werden. […] | Über Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt |
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