Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Arbeitsgericht Koblenz
UrteilKeine Kündigung wegen privater Internetnutzung während der ArbeitszeitEin Arbeitnehmer hatte eine schriftliche Erklärung unterschrieben, dass eine private Nutzung des Internets an seinem Arbeitsplatz untersagt sei. Dennoch nutzte er während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken. Der Arbeitgeber sprach die ordentliche Kündigung aus. Die sei jedoch nicht rechtmäßig, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. […] | Über Arbeitsgericht Koblenz |
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