Ein Arbeitnehmer hatte folgende Erklärung unterschrieben: „Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen … zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.“
Doch der Angestellte surfte während der Arbeitszeit nachweislich zu privaten Zwecken in dem Internet, beispielsweise um das Online-Banking zur Kontostandabfrage zu nutzen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese ordentliche Kündigung und das Gericht entschied, wie bereits die Vorinstanz (Arbeitsgericht Koblenz, Aktz. 4 Ca 538/09 vom 30.09.2009) zu seinen Gunsten. Allein die Missachtung des Verbots der privaten Internetnutzung rechtfertige die Kündigung nicht, erklärten die Richter und beriefen sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgericht (Aktz. 2 AZR 386/05 vom 27. April 2006). Es benötige einer zusätzlichen Pflichtverletzung, etwa eines unbefugten Downloads, eine Kostenverursachung oder eine Verletzung der Arbeitspflicht. Meistens habe der Angestellte online seinen Kontostand abgefragt, was wohl lediglich etwa 20 Sekunden dauere. Als „surfen im Internet“ sei das nicht zu werten. Auch habe der Arbeitnehmer keine gefährlichen Internetinhalte aufgerufen. Die Kündigung sei also nicht gerechtfertigt.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Aktz. 6 Sa 682/09 vom 26.02.2010
Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]
Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]
Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]
Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]
Das Landgericht Berlin hat die Meta Platforms Ireland Limited wegen Datenschutzverstößen bei Facebook teilweise verurteilt. Die Richter untersagten insbesondere das Hochladen von Kontaktdaten Nicht-Nutzender sowie die Erstellung personalisierter Werbeprofile ohne wirksame Einwilligung. […]
Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar