Urteil

Urteil

Keine Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

Ein Arbeitnehmer hatte eine schriftliche Erklärung unterschrieben, dass eine private Nutzung des Internets an seinem Arbeitsplatz untersagt sei. Dennoch nutzte er während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken. Der Arbeitgeber sprach die ordentliche Kündigung aus. Die sei jedoch nicht rechtmäßig, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. […]

Über Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

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