Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
BetriebsratAnspruch auf Laptops für VideokonferenzenKann der Betriebsrat Laptops für Videokonferenzen verlangen? Die Arbeitsgerichte sagen: Ja – wenn die Technik für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. […] UrteilVerbot der Handynutzung während der ArbeitszeitEin Betriebsrat verlangte von einem Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht, als der ein Handyverbot an dem Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter aussprach. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte zugunsten des Arbeitgebers. […] UrteilKeine Kündigung wegen privater Internetnutzung während der ArbeitszeitEin Arbeitnehmer hatte eine schriftliche Erklärung unterschrieben, dass eine private Nutzung des Internets an seinem Arbeitsplatz untersagt sei. Dennoch nutzte er während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken. Der Arbeitgeber sprach die ordentliche Kündigung aus. Die sei jedoch nicht rechtmäßig, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. […] UrteilKündigung wegen privater Internet-Nutzung während der ArbeitszeitAuch wenn der Arbeitgeber eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht generell ausschließt, kann Surfen am Arbeitsplatz trotzdem eine Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen, entschied das Bundesarbeitsgericht. […] Urteil erwartetFristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der ArbeitszeitEin Schichtführer hat während seiner Arbeitszeit auf das Internet zugegriffen und dabei auch pornografische Inhalte aufgerufen. Ob in diesem Fall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtmäßig ist, muss nun das Landesarbeitsgericht in einem Revisionsverfahren entscheiden. […] | Über Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bundesland Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Es entscheidet vor allem über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Arbeitsgerichte im Land, beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Übergeordnetes Revisionsgericht ist das Bundesarbeitsgericht.
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