Urteil – Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

Urteil - Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

Wenn am Arbeitsplatz ein Computer mit Internet-Anschluss zur Verfügung steht, wird er von den Mitarbeitern nicht selten auch privat verwendet, oft zudem während der Arbeitszeit. Der neuen Bekannten eine E-Mail schreiben, rasch nach Hotels für den Urlaub googeln oder mal eben bei eBay auf eine Auktion bieten, das kann eventuell den Job kosten. Fristlos und ohne vorherige Abmahnung kann der Arbeitgeber kündigen, wenn er die private Internetnutzung an seinen Firmenrechnern untersagt hat. (siehe Urteil des Arbeitsgericht Hannover) Wenn er sich jedoch nicht dazu geäußert hatte, kann eine maßvolle private Nutzung jedoch akzeptiert sein. Der Begriff `maßvoll´ ist jedoch dehnbar.

Keine Vorgaben durch Arbeitgeber

Einem Bauleiter und dessen Kollegen wurde von deren Arbeitgeber ein dienstlicher PC mit Internetanschluss zur Verfügung gestellt. Vorgaben bezüglich einer privaten Nutzung des Computer wurden nicht gemacht. Bei einer Kontrolle stellte der Arbeitgeber fest, dass mit diesem PC häufig Internetseiten mit erotischen Inhalten aufgerufen wurden. Er kündigte seinem Arbeitnehmer, dem Bauleiter, fristgerecht und ohne ihn vorher abzumahnen. Auch warf er ihm vor, die während der Arbeitszeit durch die private Internetnutzung versäumte Erledigung der Aufgaben in Überstunden nachgeholt zu haben und sich diese Überstunden sogar von seinem Arbeitgeber vergüten gelassen zu haben.

Der entlassene Arbeitnehmer bestritt die Vorwürfe und wandte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Entscheidung seines Arbeitgebers. Das Arbeitsgericht hatte ihm zwar in erster Instanz Recht gegeben, doch in Folge der Berufung des Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht sie ab. Das Bundesarbeitsgericht urteilte schließlich, dass der Arbeitgeber im Recht sei. Denn auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt sei, könne sie eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Ob der betreffende Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit so erheblich genutzt hat, dass es kündigungsrelevant sei, müsse das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klären, an das der Fall zurückverwiesen wurde.

(Bundesarbeitsgericht, Aktz.: 2 AZR 200/06 vom 31. Mai 2007)

Update 29.04.2016

Urteil – Arbeitgeber darf bei Kündigung Browserverlauf auslesen

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
KI-Fake News überschwemmen YouTube – Jugendliche massiv in Gefahr

KI-Fake News überschwemmen YouTube

Jugendliche massiv in Gefahr

YouTube und TikTok werden mit tausenden KI-Fake News-Videos überschwemmt. Eine RND-Recherche zeigt: Die Clips erreichen Millionen – und treffen besonders Jugendliche, die Social Media oft als einzige Nachrichtenquelle nutzen. […]

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten: Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten

Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Darf ein Mobilfunkanbieter Informationen über neu abgeschlossene Verträge an die Schufa melden – selbst wenn es sich nicht um Zahlungsstörungen handelt? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt und bestätigt: Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig. Doch was bedeutet das für Verbraucher, Unternehmen und die Praxis des Identitätsabgleichs? […]

Neuer Druck auf Verbraucher – 1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Neuer Druck auf Verbraucher

1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Trotz eines eindeutigen Urteils des BGH versucht das umstrittene Unternehmen 1N Telecom weiter, Geld von Verbrauchern einzutreiben. Teilweise über ein neu gegründetes Unternehmen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern den Forderungen zu widersprechen. […]

Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]