Geoblocking-Verstöße – Die Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher

Geoblocking-Verstöße – die Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur können Verbraucher in Zukunft Verstöße gegen die so genannte Geoblocking-Verordnung melden. „Wer von einem Händler durch Geoblocking diskriminiert wird, kann sich an uns wenden“, erklärt der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Dr. Wilhelm Eschweiler.

Was ist Geoblocking?

Als Geoblocking wird eine Technik bezeichnet, die im Internet eingesetzt wird um Internetinhalte regional zu sperren. Insbesondere beim Urheberrecht von Filmen oder Fernsehübertragungen kommt diese Technik zum Einsatz. Allerdings wird Geoblocking häufig auch beim Onlinehandel eingesetzt. Seit dem 3. Dezember 2018 gibt es eine Geoblocking-Verordnung innerhalb der Europäischen Union.

Die Portabilitätsverordnung

Auch die Portabilitätsverordnung der Europäischen Union, die am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, ist eine Maßnahme, um das Geoblocking abzuschaffen. Die Portabilitätsverordnung legt fest, dass Verbraucher in der gesamten EU auf eine in einem Land abgeschlossene Vertragsleistung zugreifen können müssen. Die Verordnung soll den Binnenmarkt durch grenzüberschreitenden Handel stärken, indem die virtuellen Grenzen des Onlinehandels aufgehoben werden. Verbraucher dürfen demnach nicht mehr auf Grund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit von Online-Shops oder Diensten ausgeschlossen werden. Für Verbraucher bedeutet diese Entscheidung, dass kostenpflichtige Dienste wie zum Beispiel Netflix oder Amazon Prime auch im Ausland genutzt werden dürfen. Über die genauen Vorschriften der Geoblocking-Verordnung, können sich Verbraucher bei der Bundesnetzagentur informieren.

Grenzüberschreitender Onlinehandel

Wer gegen diese Geoblocking-Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 300 000 Euro rechnen. „Die Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher, damit Hürden im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr abgebaut werden“, so Eschweiler. Verbraucher dürfen nicht daran gehindert werden, online eine Bestellung bei einem Anbieter aus der Europäischen Union durchzuführen. Darüber hinaus darf das Bezahlen mit einer ausländischen Kreditkarte nicht verweigert werden.

Wie unterstützt die Bundesnetzagentur die Verbraucher?

Die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung dieser Verordnung verantwortlich und hat nun in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass betroffene Verbraucher online melden können, wenn sich Anbieter nicht an die Verordnung halten. Hierzu wurde ein Online-Formular eingeführt, dass den „Beschwerdeprozess im Interesse der Verbraucher weiter vereinfacht“, erklärt Eschweiler. Bereits zahlreiche Beschwerden sind bei der Bundesnetzagentur eingegangen, die insbesondere Bestellungen von Elektrogeräten, E-Books oder Bekleidung betrifft. Die Bundesnetzagentur gibt an, dass diese Fälle gelöst werden konnten, ohne Maßnahmen ergreifen zu müssen.

Das sollten Verbraucher beachten

Obwohl die Geoblocking-Verordnung Anbieter dazu verpflichtet eine EU-weite Bestellung ermöglichen zu müssen, sind sie nicht dazu verpflichtet, die bestellte Ware auch außerhalb ihres Liefergebiets auszuliefern. Der Transport der Ware muss dann zum Beispiel über ein Logistikunternehmen selbst organisiert werden.

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