Portierungsentgelte – Bundesnetzagentur legt Preisobergrenze fest

Portierungsentgelte – Bundesnetzagentur legt Preisobergrenze fest

Für viele Kunden ist es wichtig, ihre bisherige Handynummer zu behalten, wenn sie den Mobilfunkanbieter wechseln. Die Portierung kostet jedoch Geld. Die Bundesnetzagentur untersagt nun diese zu hohen Portierungsentgelte zwischen den Mobilfunkdienstanbietern. In Zukunft sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdienstanbieter für eine Rufnummernportierung anhand einer von der Bundesnetzagentur ermittelten Preisobergrenze zu bemessen.

Bundesnetzagentur ordnet abgesenktes Entgelt an

Der Mobilfunkanbieter Vodafone hat ein Entgelt für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber einem anderen Mobilfunkanbieter erhoben, das nun von der Bundesnetzagentur für unwirksam erklärt wurde. Da die Bundesnetzagentur der Auffassung ist, dass die Gebühren für eine Rufnummernmitnahme deutlich zu hoch sind, wurde ein abgesenktes Entgelt in Höhe von 3,58 Euro (netto) angeordnet. Die Höhe des Entgelts wurde dabei, laut Aussage der Bundesnetzagentur, anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde zudem die Möglichkeit gegeben, ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.

Was ist eine Rufnummernportierung?

Die Rufnummernportierung ermöglicht, dass ein Kunde bei einem Mobilfunkanbieter-Wechsel seine Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen kann. Die Portierung der Rufnummer ist ausschließlich mit der Kündigung des bestehenden Vertrags mit einem Mobilfunkanbieter möglich. Wird ein Vertrag mit einem neuen Anbieter geschlossen, kann eine Beantragung auf Rufnummernmitnahme gestellt werden. Bei einem Festnetz-Telefonanschluss ist die Mitnahme der Rufnummer bereits seit 1998 möglich. Seit dem 1. November 2002 ist die Möglichkeit einer Übernahme auch bei der Handynummer Pflicht.

Welche Kosten entstehen bei einer Rufnummernportierung?

Für die Portierung fallen sowohl Gebühren zwischen den Mobilfunkanbietern als auch für den Kunden an. Viele neue Anbieter schreiben ihren Kunden einen Teil der Gebühren für die Rufnummernmitnahme als Begrüßungsgeschenk wieder gut. Bei einem Wechsel der Mobilfunkmarke innerhalb derselben Firma besteht keine Verpflichtung eine Portierung der Rufnummer vorzunehmen. Viele Mobilfunkanbieter ermöglichen ihren Kunden auch in diesem Fall eine kostenpflichtige Rufnummernmitnahme, jedoch ohne eine Bonus-Gutschrift zu gewähren.

Welchen Vorteil bietet eine Rufnummernmitnahme?

Der Vorteil der Rufnummernportierung ist, dass Kontaktpersonen eines Kunden nicht über eine neue Handynummer informiert werden müssen. Der Kunde bleibt weiterhin unter seiner bisherigen Nummer erreichbar, so dass auch beispielsweise Visitenkarten, Webseiten oder ähnliches nicht geändert werden müssen.

Was bedeutet die Preisobergrenze für den Endkunden?

In der Regel werden die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte an den Endkunden weitergereicht. Aus diesem Grund möchte die Bundesnetzagentur nun auch diese Portierungsgebühr genau überprüfen. Es dürfte auch hier mit deutlichen Absenkungen für die Mitnahme der Mobilfunknummer zu rechnen sein.

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