Bundesnetzagentur – Neue Regelung zum mobilen Bezahlen veröffentlicht

Bundesnetzagentur – neue Regelung zum mobilen Bezahlen veröffentlicht
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz

Die Bundesnetzagentur will das Zahlen per Handyrechnung transparenter und sicherer machen. Die verbraucherschützenden Vorgaben der Behörde müssen bis spätestens zum 1. Februar 2020 von den Mobilfunkunternehmen eingeführt werden. Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann betont: „Unsere Festlegung schützt Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und berücksichtigt die Interessen der Marktakteure“.

Was ändert sich bei Abrechnungen von Drittanbieterleistungen?

Das mobile Bezahlen werde sowohl durch administrative und technische als auch durch finanzielle Maßnahmen transparenter und sicherer. Laut des Präsidenten der Bundesagentur sei es der beste Schutz für Verbraucher, wenn die unseriösen Drittanbieter nicht an die Abrechnungsplattform der Mobilfunkanbieter angebunden seien. Die neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur sehen vor, dass Drittanbieterleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen abgerechnet werden dürfen. Drittanbieterleistungen dürfen abgerechnet werden, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Das Kombinationsmodell basiert auf einer Vielzahl von unterschiedlichen Sicherungsmechanismen und sieht zudem einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Bei Einzelkäufen oder bei sehr vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Verbraucher durch das Einloggen identifizieren müssen, ergeben sich Unterschiede. In vielen Fällen können sich Verbraucher auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter berufen, wenn eine unbeabsichtigte Drittanbieter-Abrechnung auf ihrer Mobilfunkrechnung auftaucht.

Überprüfungszeitraum von vier Jahren

Die Bundesnetzagentur sieht einen Überprüfungszeitraum von vier Jahren vor. Die Mobilfunkunternehmen haben die Verpflichtung, sich aktiv an dieser Überprüfung zu beteiligen. Am 16. Oktober 2019 wird die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Amtsblatt 20/2019 Verfügung Nr. 108 veröffentlicht. Auf der Webseite ist der vollständige Text bereits jetzt zu finden.

Wie können Verbraucher bei Problemen mit Drittanbietern vorgehen?

Die Bundesnetzagentur stellt ein Online-Formular für Verbraucher zur Verfügung, die ein Problem mit der Abrechnung von Drittanbietern über ihre Mobilfunkrechnung haben. Mit Hilfe des Online-Formulars kann die Behörde ganz einfach über Sachverhalte bzw. Verstöße in Kenntnis gesetzt werden.

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