Trotz Verbot – Busfahrer führten Handy-Gespräche während der Fahrt

Trotz Verbot - Busfahrer führten Handy-Gespräche während der Fahrt

Bereits seit dem 1. Februar 2001 gilt das so genannte Handy-Verbot für Fahrzeugführer während der Fahrt auf öffentlichen Straßen. Hiernach ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Diese Regelung gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift gab es eine Vielzahl von Prozessen und Gerichtsurteilen rund um das Handy einschließlich der äußeren Rahmenbedingungen für Mobilfunk. Es ist bekannt, dass das Handy während der Fahrt nicht einmal angefasst werden darf und sei es, um einfach nur mal nach der Uhrzeit zu schauen. Bei Verkehrsunfällen in Verbindung mit der Benutzung eines Handys kann wird dem Fahrzeughalter sogar eine Teilschuld zugesprochen werden; in Extremfällen kann der Fahrzeughalter sogar den kompletten Versicherungsschutz verlieren.

Dennoch gibt es immer wieder spektakuläre Meldungen über Handy-Verkehrsverstöße während der Fahrt, wie man es jetzt beispielsweise in den Minden News nachlesen konnte. In der vergangenen Woche wurden bei einer einzigen Kontrolle tatsächlich gleich zwei Busfahrer während der Fahrt mit einem Handy am Ohr erwischt. Und sei diese Tatsache nicht schon schlimm genug, bei den Fahrzeugen handelte es sich um Linienbusse, in einem Fall sogar noch mit Fahrgästen besetzt.

Die beiden Verkehrssünder (wie auch fünf weitere PKW-Fahrer) waren der Polizei bei einer Kontrolle ins Netz gegangen, bei der es eigentlich um die Überprüfung der Anschnallpflicht ging. In nur zwei Stunden erwischte die Polizei 22 Verkehrssünder die sich während der Fahrt nicht angeschnallt hatten und eben die besagten sieben Verkehrssünder, die ein Handy während der Fahrt benutzten. Den Gurtsündern erwartet jetzt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, den Handy-Sündern ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einen Strafpunkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

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