Mobiles Bezahlen – Regelungen der Bundesnetzagentur treten in Kraft

Mobiles Bezahlen – Regelungen der Bundesnetzagentur treten in Kraft

Seit dem 1. Februar dieses Jahres gelten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen. Durch die festgelegten Vorgaben will die Bundesbehörde das mobile Bezahlen transparenter und sicherer machen. Dabei gelten die Regelungen sowohl für das Bezahlen von Einzelkäufen als auch für Abonnements über die Mobilfunkrechnung.

Was ändert sich durch die neuen Vorgaben?

In Zukunft dürfen Dienstleistungen von Drittanbietern nur unter bestimmten Voraussetzungen über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung ist unter anderem dann möglich, wenn eine technische Umleitung (Redirect) erfolgt. Das bedeutet, dass der Kunde bei dem Bezahlvorgang der Drittanbieterleistung von der Webseite des Drittanbieters direkt auf die Webseite seines Mobilfunkunternehmens geleitet wird. Eine weitere Möglichkeit ist das so genannte Kombinationsmodell, bei dem das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen umsetzen muss. Für Einzelkäufe sowie für Drittanbieter, die als besonders vertrauenswürdig eingestuft werden, ist das Kombinationsmodell ausreichend, für den Abschluss eines Abonnements ist generell die Redirect-Methode nötig. Bei den vertrauenswürdigen Drittanbietern muss sich der Kunde durch Login identifizieren. Durch die neuen Vorgaben können sich Kunden in vielen Fällen nun auf eine Geld-Zurück-Garantie berufen. Beispielsweise dann, wenn der Mobilfunkanbieter eine ungewollte Drittanbieterdienstleistung abrechnen will. Die Bundesbehörde hat eine Auflistung veröffentlicht, aus der ersichtlich wird, welche Unternehmen das Kombinationsmodell und damit auch die Geld-Zurück-Garantie anbieten.

Die Geld-Zurück-Garantie

Die Geld-Zurück-Garantie verpflichtet die Unternehmen dazu, sich mit den Beschwerden der Kunden auseinanderzusetzen. Der Mobilfunkanbieter muss überprüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Drohen Mobilfunkunternehmen damit, den Anschluss zu sperren, falls die Forderungen nicht bezahlt werden, handelt es sich um eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung.

Wo können Beschwerden über Drittanbieter eingereicht werden?

Auch weiterhin haben Verbraucher die Möglichkeit sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, wenn sie Probleme mit einer Drittanbieterdienstleistung haben. Die Bundesbehörde empfiehlt, dass sich Kunden in einem solchen Fall zusätzlich direkt an ihren Mobilfunkanbieter wenden sollen.

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