eBay Angebot – Wer diesen Satz vergisst, haftet zwei Jahre lang

eBay Angebot – Wer diesen Satz vergisst, haftet zwei Jahre lang

Die zu klein gewordene Kleidung des Kindes, das alte Handy oder die nicht mehr benötigten, in die Jahre gekommenen Möbel einfach und schnell auf eBay verkaufen und damit zu barem Geld zu machen – so der Gedanke von zahlreichen Privatverkäufern auf dem Online-Marktplatz. Doch, was viele nicht wissen ist, dass auch private Verkäufer für Mängel der verkauften Produkte haften. Die Stiftung Warentest hat nun darauf aufmerksam gemacht, auf was bei einem Haftungsausschluss unbedingt zu achten ist.

Warum ist der Haftungsausschluss wichtig?

Mit einem Haftungsausschluss wird die Verantwortlichkeit einer Person in einem bestimmten Fall durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt. Über den Online-Marktplatz eBay bieten zahlreiche Privatpersonen gebrauchte Gegenstände zum Verkauf an. Die wenigsten bedenken hierbei, dass auch eine Gefahr besteht. Den grundsätzlich gilt, dass auch Privatverkäufer für Mängel haften – selbst dann, wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Nach der Lieferung der Ware ist der Verkäufer demnach noch zwei Jahre lang haftbar, wenn kein Haftungsausschluss formuliert wurde. Doch um die Haftung wirklich ausschließen zu können, ist vor allem die richtige Formulierung entscheidend, denn viele Formulierungen sind ungültig.

Welche Formulierung sollte gewählt werden?

Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest geben hierzu Tipps. Um nicht für Mängel bei gebrauchten Sachen zu haften, sollte folgende Formulierung für den Sachmangelhaftungsausschluss gewählt werden:

  • „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“

Für Privatverkäufer, die regelmäßig Gegenstände zum Verkauf anbieten wird noch eine weitere Formulierung wichtig. Denn sobald drei oder mehr Angebote mit einem Haftungsausschluss versehen werden, erscheint dieser als allgemeine Geschäftsbedingung. Und für allgemeine Geschäftsbedingungen gelten strengere Voraussetzungen für den Ausschluss der Sachmangelhaftung. Der Sachmangelhaftungsausschluss ist dann ungültig, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt. Daher sollte folgendes ergänzt werden:

  • „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“

Bei dem Verkauf von Neuware bleibt die Formulierung für den Sachmangelhaftungsausschluss dieselbe. Wird allerdings dreimal ein Gegenstand mit derselben Formulierung hierzu zum Verkauf angeboten, gilt auch dies als allgemeine Geschäftsbedingung. Mit dieser lässt sich die Sachmangelhaftung für Neuwaren nicht komplett ausschließen, sondern lediglich auf ein Jahr ab der Lieferung beschränken.

Die Artikelbeschreibung bei eBay muss stimmen

„Wer etwas verkauft, muss dafür einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht“, so die Stiftung Warentest.

Generell gilt also, dass das was ein Verkäufer bei eBay in die Beschreibung des zu verkaufenden Produkts schreibt, auch der Wahrheit entsprechen muss. Werden dort keine wahren Angaben gemacht, haftet der Verkäufer selbst dann, wenn die Sachmangelhaftung zuvor ausgeschlossen wurde. Allerdings gilt, dass typische Gebrauchsspuren nicht zu bemängeln sind, solange der entsprechende Gegenstand nicht als neuwertig oder neu bezeichnet wurde. Mit Fehlern und Mängeln, die korrekt von dem Privatverkäufer angegeben wurden, muss sich der Käufer zufrieden geben. Es besteht kein Recht auf eine Rücknahme oder einen Umtausch. Grundsätzlich muss bei einem Privatkauf stets der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung des Produkts vorlag.

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