Intelligente Stromzähler – BSI zieht Allgemeinverfügung zurück

Stromzähler

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, hat seine Allgemeinverfügung von Anfang Februar dieses Jahres zurückgenommen. Damit darf der Einbau von intelligenten Stromzählern nun doch noch länger dauern als eigentlich geplant.

Was sind intelligente Stromzähler?

Die intelligenten Stromzähler, die auch als Smart Meter bezeichnet werden, sollen für mehr Verbrauchertransparenz, eine sichere Messdaten-Übermittlung sowie für eine Verbesserung des Last- und Erzeugungsmanagements im Verteilernetz sorgen. Denn durch immer mehr Solaranlagen auf den Hausdächern und das vermehrte Laden von E-Autos, wird das Stromnetz enorm belastet. Mit den intelligenten Stromzählern ist es möglich, dass die Netzbetreiber regeln können, wann wer Strom aus dem Netz zieht oder einspeist. Seit Jahren kommt der Einbau solcher Smart Meter in Deutschland nicht voran – lange gab es nicht einmal zertifizierte Geräte.

Warum hat das BSI die Einbau-Vorgaben zurückgezogen?

Vor zwei Jahren gab die Behörde endlich den offiziellen Startschuss für die intelligenten Messysteme. Dieser wurde nun wieder zurückgezogen. Grund hierfür ist eine Klage von insgesamt ca. 50 Unternehmen gegen die Markterklärung der Behörde. Zehn Prozent der vorgesehenen Messtellen innerhalb von drei Jahren mit den zertifizierten smarten Messystemen auszurüsten, wurde von beispielsweise von den Stadtwerken als zu große Herausforderung angesehen. Auch wettbewerblichen Messtellenbetreiber waren nicht einverstanden. Bereits seit vielen Jahren bauen diese Unternehmen alternative Smart Meter, die nicht zertifiziert sind, in Haushalten ein. Mit der Rücknahme der Allgemeinverfügung, ist dies nun auch weiterhin möglich. Die Einbau-Vorgabe von zertifizierten intelligenten Stromzählern, hätte für die Kunden teuer werden können, daher wurde die Markterklärung auch von Verbraucherschützern kritisch gesehen.

„Es fehlt schlicht an einer Rechtsgrundlage, Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt Messentgelte in Rechnung zu stellen beim Pflichteinbau“, so Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Eigentlich sollte in den nächsten Tagen vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt werden. Die Verhandlung wird nun allerdings nicht mehr stattfinden, da das BSI die Allgemeinverfügung zurückgenommen hat.

Wie geht es nun weiter?

Während Experten der Meinung sind, dass die benötigten Smart Meter Gateways technisch noch gar nicht ausgereift sind, ist der Branchenverband BDEW der Auffassung, dass sich die Gerätetechnik seit 2020 deutlich weiterentwickelt habe: „Die Entscheidung des OVG München bezog sich sowohl auf die Rechtslage als auch auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Markterklärung im Jahr 2020. (…) Im Urteil als fehlend bemängelte Funktionen sind nun verfügbar.“ Daher spreche nichts gegen eine neue Markterklärung des BSI.

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