Kostenlose Eigenauskunft – Verbraucher erhalten neue Informationsrechte

Kostenlose Eigenauskunft - Verbraucher erhalten neue Informationsrechte

Bei der Bestellung auf Rechnung im Onlineshop, dem Abschluss des Handyvertrags, der Bestellung eines Telefonanschlusses, einer Kreditanfrage und in diversen anderen Situationen klopfen Unternehmen zunächst die Bonität ihrer zukünftigen Kunden ab. Diese Abfrage erfolgt meist ohne viel Aufsehen über Auskunfteien, unter anderem bei der Schufa.

Was diese Auskunfteien über sie gespeichert haben, wissen die meisten Verbraucher nicht. Schriftliche Einsicht in die eigene Schufa-Auskunft erhalten Verbraucher beispielsweise nur gegen Gebühr. In dieser Woche tritt jedoch eine Änderung des Datenschutzgesetzes in Kraft. Ab dem 01. April 2010 haben Verbraucher neue Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit.

Einmal jährlich können Verbraucher dann von den Auskunfteien eine Eigenauskunft in Textform verlangen. Die Auskunfteien waren laut Bundesdatenschutzgesetz auch bisher dazu verpflichtet, Eigenauskünfte herauszugeben. Allerdings mussten das keine schriftlichen sein. Ab dem 01. April muss die Auskunft schriftlich erfolgen und es muss darin mitgeteilt werden, welche persönlichen Daten gespeichert wurden, woher diese Daten stammen, warum sie gespeichert wurden und an wen sie weitergegeben wurden. Auch der Scorewert, sozusagen seine Bonitätsnote, wird dem Verbraucher mitgeteilt und worauf dieser beruht. Die Daten können von den Verbrauchern überprüft und auch eine Korrektur veranlasst werden.

Durch die Gesetzesänderung haben Verbraucher also ebenfalls die Möglichkeit, eine kostenlose Eigenabfrage bei der Schufa zu machen. Bei der Schufa sind immerhin etwa drei Viertel aller Deutschen erfasst. Damit ist sie eine wichtige Quelle für Anfragen. Die Eigenauskunft kann bei der Schufa unter anderem online unter schufa.de beauftragt werden. Bisher kostete der Onlinezugang bei der Schufa einmalig 15,60 €, eine online bestellte schriftliche Eigenauskunft 7,80 €. Ab dem 01. April erhalten Verbraucher die schriftliche Selbstauskunft einmal jährlich kostenlos.

Update vom 14.04.2010

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Internetseiten, die mit der eigentlich kostenlosen Auskunft Geld verdienen wollen. Dazu die telespiegel-News vom 14.04.2010: Vorsicht Abzocke – Kostenpflichtige Anträge auf kostenlose Selbstauskunft

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