Vorsicht Abzocke – Kostenpflichtige Anträge auf kostenlose Selbstauskunft

Abzocke bei kostenloser Eigenauskunft

Einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist es zu verdanken, dass Verbraucher nun einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose schriftliche Eigenauskunft bei den Auskunfteien haben. (telespiegel-News vom 29.03.2010) Diese Eigenauskunft enthält Informationen darüber, welche Angaben über sie bei der entsprechenden Auskunftei gespeichert sind, zum Beispiel bei der Schufa. Diese Informationen können die Verbraucher nötigenfalls korrigieren lassen. Die neue Regelung gilt seit dem 01. April und viele Verbraucher haben die kostenlose schriftliche Selbstauskunft bereits in Anspruch genommen.

Jedoch berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen von Trittbrettfahrern, die mit dem eigentlich kostenfreien Auskünften Geld verdienen möchten. Beispielsweise bot die Internetseite meineselbstauskunft.de, die ähnlich des Webauftritts der Schufa gestaltet war, Selbstauskünfte aus diversen Auskunfteien an. Verbrauchern, die dort ihre kostenlose Eigenauskunft bestellten, wurden für den Antrag 5,60 € in Rechnung gestellt. Bereits über 900 Anträge seien auf diese Art bei der Schufa eingegangen, berichtet die Verbraucherzentrale. Sie rät, die kostenlose Selbstauskunft direkt bei der entsprechenden Auskunftei, wie Schufa, Bürgel, Creditreform oder infoscore zu bestellen. Ohne Umwege bestellt ist die schriftliche Eigenauskunft nämlich einmal im Jahr tatsächlich kostenlos.

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