Nicht gut – Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht Breitbandmessung

Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht Breitbandmessung

Die Bundesnetzagentur hat heute neue, detaillierte Ergebnisse zu den von Internetnutzern im Jahr 2022 durchgeführten Breitbandmessung veröffentlicht.

Ergebnisse im Festnetz

Im Festnetz erhielten 84,4 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiten und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter – auch technologiebedingt – zum Teil sehr deutlich voneinander. Die meisten Kunden (78,2 Prozent) waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden (Noten 1 bis 3). Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Ergebnisse im Mobilfunk

Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 23,2 Prozent der Nutzer (2020/2021: 20,1 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 3,0 Prozent der Nutzer (2020/2021: 2,6 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten.

In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,8 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil jedoch zurückgegangen (2020/2021: 75,7 Prozent). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate. 

Dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit. Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.“

Kunden können Preis mindern

Mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz sind die Rechte der Verbraucher deutlich erweitert worden. So können Verbraucher, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.

Der Nachweis einer solchen Minderleistung kann für stationäre Breitbandanschlüsse mittels Desktop-App der Breitbandmessung erbracht werden. In der App steht ein sogenanntes Nachweisverfahren zur Verfügung. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Das Nachweisverfahren schließt mit einem Messprotokoll ab, welches zur Geltendmachung des Minderungsanspruches gegenüber dem Anbieter genutzt werden soll.

Um auch für den Mobilfunk ein Minderungsverfahren auszugestalten, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr in einem ersten Schritt Eckpunkte zur Konsultation gestellt, die Vorschläge zu den wesentlichen Parametern des geplanten Nachweisverfahrens enthielten. Im nächsten Schritt plant die Bundesnetzagentur, in einer Allgemeinverfügung Vorgaben zur Konkretisierung einer Minderleistung im Mobilfunk zu machen und einen Überwachungsmechanismus zum Nachweis zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zum Jahresbericht

Der siebte Jahresbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022. Insgesamt wurden mit der Desktop-App 398.747 valide Messungen gezählt. Im Mobilfunk waren es 623.581 valide Messungen (2020/2021: 441.233). Da es im stationären Bereich mit der Einbeziehung der Gigabitanschlüsse eine methodische Umstellung gab, sind die Ergebnisse hier aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

Die Berichte für stationäre und mobile Breitbandanschlüsse sowie ein Kurzbericht sind auf der Internetseite der Breitbandmessung unter https://breitbandmessung.de/archiv-jahresberichte veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik und der Messergebnisse dargestellt.

Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung entnommen werden.

Weitere Informationen

Internet Speedtest

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Bundesverwaltungsgericht - Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags

Bundesverwaltungsgericht

Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags

Wann ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt: Erst wenn die öffentlich-rechtlichen Sender über längere Zeit ihre Pflicht zu Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit grob verletzen, steht die Beitragserhebung infrage. Eine wichtige Entscheidung – mit klaren Grenzen und hohen Hürden für Kritiker. […]

Kostenloser Vodafone-Tarif – 30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Kostenloser Vodafone-Tarif

30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Der Vodafone CallYa M-Tarif bietet 30 GB Datenvolumen im 5G-Netz und ist jetzt komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung verfügbar. Die Aktion geht noch bis zum 3. November und kann sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden des Anbieters genutzt werden. […]

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]