
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden (Aktenzeichen VI ZR 10/24), dass ein Großteil der rund sechs Millionen deutschen Opfer einer Facebook-Datenpanne Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Stiftung Warentest rät Betroffenen, jetzt schnell zu handeln, da die Ansprüche Ende des Jahres verjähren könnten.
Schnelles Handeln erforderlich
„Wer ein paar Minuten Zeit und höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte einschalten“, erklärt Christoph Herrmann, Jurist bei der Stiftung Warentest. Ein passender Mustertext sowie eine genaue Anleitung stehen kostenfrei auf der Website der Stiftung unter www.test.de/datenleck-schmerzensgeld zur Verfügung.
Grund: Datenleck durch unzureichend gesicherte Funktion
Die Daten der betroffenen Nutzer wurden durch eine unzureichend abgesicherte „Freundefinder-Funktion“ von Hackern abgegriffen und im Jahr 2021 veröffentlicht. Nutzer können online prüfen, ob sie selbst betroffen sind. Der BGH hält einen Schadenersatz von 100 Euro für angemessen, wenn keine konkreten Beeinträchtigungen über den Verlust der Kontrolle über die persönlichen Daten hinaus entstanden sind. Wer stärkere Beeinträchtigungen erlitten hat, kann auf eine höhere Entschädigung hoffen.
Das Verfahren vor dem BGH wurde durch eine erst Ende Oktober in Kraft getretene Gesetzesänderung möglich. Diese erlaubt es dem BGH, sogenannte Leitentscheidungen zu verkünden, selbst wenn sich die Parteien im Verfahren vor der Urteilsverkündung geeinigt haben. Erstmals hat der BGH nun von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit konnten Unternehmen durch Vergleichszahlungen an Kläger oft verbraucherfreundliche Grundsatzurteile verhindern.
Positive Signalwirkung für weitere Datenpannen
Das Urteil erhöht auch die Chancen auf Schadenersatz für Opfer anderer Datenpannen, etwa beim Streaminganbieter Deezer, dem Fahrdienst Uber oder dem Online-Broker Scalable Capital. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie Ansprüche geltend machen können.
So sichern Sie Ihre Ansprüche
Die Stiftung Warentest empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche noch vor Jahresende geltend zu machen, um einer möglichen Verjährung zuvorzukommen. Mit dem bereitgestellten Mustertext können Betroffene schnell und unkompliziert ihre Rechte wahren.
Weiterführende Informationen und Hilfe
- Mustertext und Anleitung: www.test.de/datenleck-schmerzensgeld
- Prüfung auf Betroffenheit: Online-Tools zur Überprüfung, ob die eigenen Daten Teil des Leaks sind
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