Wegweisendes BGH-Urteil – Millionen Facebook-Nutzer können Schadenersatz fordern

Wegweisendes BGH-Urteil - Facebook-Nutzer können Schadenersatz fordern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden (Aktenzeichen VI ZR 10/24), dass ein Großteil der rund sechs Millionen deutschen Opfer einer Facebook-Datenpanne Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Stiftung Warentest rät Betroffenen, jetzt schnell zu handeln, da die Ansprüche Ende des Jahres verjähren könnten.

Schnelles Handeln erforderlich

„Wer ein paar Minuten Zeit und höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte einschalten“, erklärt Christoph Herrmann, Jurist bei der Stiftung Warentest. Ein passender Mustertext sowie eine genaue Anleitung stehen kostenfrei auf der Website der Stiftung unter www.test.de/datenleck-schmerzensgeld zur Verfügung.

Grund: Datenleck durch unzureichend gesicherte Funktion

Die Daten der betroffenen Nutzer wurden durch eine unzureichend abgesicherte „Freundefinder-Funktion“ von Hackern abgegriffen und im Jahr 2021 veröffentlicht. Nutzer können online prüfen, ob sie selbst betroffen sind. Der BGH hält einen Schadenersatz von 100 Euro für angemessen, wenn keine konkreten Beeinträchtigungen über den Verlust der Kontrolle über die persönlichen Daten hinaus entstanden sind. Wer stärkere Beeinträchtigungen erlitten hat, kann auf eine höhere Entschädigung hoffen.

Das Verfahren vor dem BGH wurde durch eine erst Ende Oktober in Kraft getretene Gesetzesänderung möglich. Diese erlaubt es dem BGH, sogenannte Leitentscheidungen zu verkünden, selbst wenn sich die Parteien im Verfahren vor der Urteilsverkündung geeinigt haben. Erstmals hat der BGH nun von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit konnten Unternehmen durch Vergleichszahlungen an Kläger oft verbraucherfreundliche Grundsatzurteile verhindern.

Positive Signalwirkung für weitere Datenpannen

Das Urteil erhöht auch die Chancen auf Schadenersatz für Opfer anderer Datenpannen, etwa beim Streaminganbieter Deezer, dem Fahrdienst Uber oder dem Online-Broker Scalable Capital. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie Ansprüche geltend machen können.

So sichern Sie Ihre Ansprüche

Die Stiftung Warentest empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche noch vor Jahresende geltend zu machen, um einer möglichen Verjährung zuvorzukommen. Mit dem bereitgestellten Mustertext können Betroffene schnell und unkompliziert ihre Rechte wahren.

Weiterführende Informationen und Hilfe

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Support-Ende für Windows 10 – BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Support-Ende für Windows 10

BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Im Herbst dieses Jahres ist Schluss mit dem Support für Windows 10. Aus diesem Grund empfiehlt das BSI dringend ein Upgrade auf Windows 11 oder den Wechsel zu einem anderen Betriebssystem. Denn die Weiternutzung der nicht mehr unterstützten Version kann zum echten Sicherheitsrisiko werden. […]

Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]

Realme 14 Pro+ - das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Realme 14 Pro+

Das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Das Realme 14 Pro+ gehört zu den Top-Smartphones der Mittelklasse. Denn technisch liegt es auf Augenhöhe mit den Flaggschiffen der großen Hersteller und bietet starke Leistung und ein gutes Kamerasystem. Aktuell ist das Handy bereits für weniger als 400 Euro erhältlich. […]

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0 - Deutschlands digitaler Weg

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0

Deutschlands digitaler Weg

Die EUDI-Wallet ist das Herzstück der neuen EU-Verordnung eIDAS 2.0 und soll Bürgern eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglichen. Deutschland übernimmt dabei eine Schlüsselrolle und testet im Rahmen von Pilotprojekten den Einsatz der digitalen Brieftasche in Alltagsszenarien. Ziel ist eine vertrauenswürdige, transparente und datensichere digitale Infrastruktur für ganz Europa. […]