Wegweisendes BGH-Urteil – Millionen Facebook-Nutzer können Schadenersatz fordern

Wegweisendes BGH-Urteil - Facebook-Nutzer können Schadenersatz fordern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden (Aktenzeichen VI ZR 10/24), dass ein Großteil der rund sechs Millionen deutschen Opfer einer Facebook-Datenpanne Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Stiftung Warentest rät Betroffenen, jetzt schnell zu handeln, da die Ansprüche Ende des Jahres verjähren könnten.

Schnelles Handeln erforderlich

„Wer ein paar Minuten Zeit und höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte einschalten“, erklärt Christoph Herrmann, Jurist bei der Stiftung Warentest. Ein passender Mustertext sowie eine genaue Anleitung stehen kostenfrei auf der Website der Stiftung unter www.test.de/datenleck-schmerzensgeld zur Verfügung.

Grund: Datenleck durch unzureichend gesicherte Funktion

Die Daten der betroffenen Nutzer wurden durch eine unzureichend abgesicherte „Freundefinder-Funktion“ von Hackern abgegriffen und im Jahr 2021 veröffentlicht. Nutzer können online prüfen, ob sie selbst betroffen sind. Der BGH hält einen Schadenersatz von 100 Euro für angemessen, wenn keine konkreten Beeinträchtigungen über den Verlust der Kontrolle über die persönlichen Daten hinaus entstanden sind. Wer stärkere Beeinträchtigungen erlitten hat, kann auf eine höhere Entschädigung hoffen.

Das Verfahren vor dem BGH wurde durch eine erst Ende Oktober in Kraft getretene Gesetzesänderung möglich. Diese erlaubt es dem BGH, sogenannte Leitentscheidungen zu verkünden, selbst wenn sich die Parteien im Verfahren vor der Urteilsverkündung geeinigt haben. Erstmals hat der BGH nun von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit konnten Unternehmen durch Vergleichszahlungen an Kläger oft verbraucherfreundliche Grundsatzurteile verhindern.

Positive Signalwirkung für weitere Datenpannen

Das Urteil erhöht auch die Chancen auf Schadenersatz für Opfer anderer Datenpannen, etwa beim Streaminganbieter Deezer, dem Fahrdienst Uber oder dem Online-Broker Scalable Capital. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie Ansprüche geltend machen können.

So sichern Sie Ihre Ansprüche

Die Stiftung Warentest empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche noch vor Jahresende geltend zu machen, um einer möglichen Verjährung zuvorzukommen. Mit dem bereitgestellten Mustertext können Betroffene schnell und unkompliziert ihre Rechte wahren.

Weiterführende Informationen und Hilfe

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]