Browserwahl – EU-Kommission verhängt Strafzahlung gegen Microsoft

EU-Kommission verhaengt Strafzahlung gegen Microsoft

Microsoft muss entsprechend einer Absprache mit der EU-Kommission auf allen Windows-Betriebssystemen darüber informieren, dass neben dem vorinstallierten Internet Explorer alternative Browser zur Verfügung stehen. Dieser Hinweis muss bei dem ersten Hochfahren beziehungsweise nach der Neuinstallation eines Windows-Betriebssystem angezeigt werden. Entscheidet sich der Nutzer für einen der alternativen Browser, wird dieser installiert und als Standardbrowser eingerichtet. Der Internet Explorer verbleibt dennoch auf dem System. Der „Browserwahl„-Hinweis (telespiegel-News vom 03.03.2010) soll dafür sorgen, dass die Konkurrenten nicht benachteiligt werden und der Wettbewerb nicht behindert wird. Die zwischen dem Unternehmen und der EU-Kommisssion getroffene Vereinbarung entspringt einem lange andauerndem Wettbewerbsverfahren und gilt für zunächst fünf Jahre bis 2014.

Im Juli diesen Jahres teilte die EU-Kommission mit, dass erneut ein Kartellverfahren gegen Microsoft eingeleitet worden sei. Der Software-Konzern hatte seinen Nutzern von Windows 7 mit dem Service-Pack 1 keine Browser-Auswahl zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen aus Redmond entschuldigte sich dafür und erklärte, es handele sich dabei um einen technischen Fehler. Dieser Fehler sei im Juli bemerkt und sofort korrigiert worden. Für die Test-Version von Windows 8, das ab dem 26. Oktober 2012 ausgeliefert werden soll, gibt es inzwischen eine modifizierte Browserwahl als ein Update.

Dennoch wird die EU-Kommission eine Kartellstrafe in bisher nicht bekannter Höhe gegen das Unternehmen verhängen. Dies sei unvermeidbar, sagte der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia der Nachrichtenagentur AFP, denn es habe einen Verstoß gegeben, der länger als ein Jahr angedauert habe. Aus diesem Grund müsse die EU-Kommission reagieren und Sanktionen verhängen.

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