Urteil des BGH – Gewährleistungsausschluss durch privaten eBay-Verkäufer

Urteil des BGH zu Gewährleistungsausschluss bei eBay

Auf der Internetplattform eBay bot ein privater Verkäufer ein Motorkajütboot nebst Bootsanhänger an. In der Auktionsbeschreibung hieß es unter anderem, das Boot sei ein „schönes kleines Wanderboot„, mit dem man „auf Reisen gehen„ könne. Dem Auktionstext war der Hinweis: „Da es sich um gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung …“ hinzugefügt. Das Boot samt Trailer wurden für 2.510,- € an den späteren Kläger verkauft. Kurz nach dem Kauf bemängelte der Käufer Schimmelflecken. Der Verkäufer erklärte, darüber keine Kenntnis zu haben und verwies auch auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Daraufhin ließ der Käufer das Boot von einem Gutachter prüfen und dabei die Beplankung des Bootes entfernen. Schließlich erklärte der Käufer den Rücktritt von den Kaufverträgen, denn das Boot sei stark beschädigt. Es sei nicht mehr seetauglich. Eine Reparatur werde voraussichtlich etwa 15.000,- € kosten. Der Kauf stelle deshalb einen wirtschaftlichen Totalschaden dar.

Der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Das verkaufte Kajütboot sei mangelhaft. Laut Gutachten habe es einen erheblichen, die Seetüchtigkeit ausschließenden Pilzbefall. Die Beschreibung sei aber dahingehend zu verstehen, dass man mit dem Boot auf Reisen gehen könne, es demnach seetauglich sei. Diese Beschaffenheitsangabe sei nicht korrekt gewesen. deshalb muss der Verkäufer nacherfüllen oder den Kauf rückabwickeln.

Anmerkung vom telespiegel: Dass auch die Ware privater Verkäufer die zugesicherten Eigenschaften besitzen muss, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ein Ausschluss der Gewährleistung kann deshalb nicht greifen. Dem Betrachter stellt sich einzig die Frage, ob die Beschreibung der Ware in der beschriebenen Form bereits eine Beschaffenheitsvereinbarung ist, auf die sich ein Käufer berufen kann. Allerdings geht auch hier der gesunde Menschenverstand davon aus, dass ein Gegenstand, der für einen bestimmten Zweck bestimmt ist und nicht mit dem Vermerk „defekt„ verkauft wird, nach seinem Kauf auch zu diesem Zweck eingesetzt können werden muss.

Bundesgerichtshof (BGH), Aktenzeichen: VIII ZR 96/12 vom 19.12.2012

Vorinstanzen

Amtsgericht Berlin-Mitte, Entscheidung vom 17.11.2010, Aktenzeichen 7 C 305/09
Landgericht Berlin, Entscheidung vom 20.02.2012, Aktenzeichen 52 S 5/11

Weitere Informationen

Gerichtsurteile eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag – kein Verstoß gegen die Verfassung

Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag

Kein Verstoß gegen die Verfassung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ab. Trotz Kritik an angeblicher Einseitigkeit sieht das Gericht keine systemübergreifenden Defizite im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. […]

Vorsicht vor falschen Anrufen – Betrug mit der Notruf-Nummer 116 116

Vorsicht vor falschen Anrufen

Betrug mit der Notruf-Nummer 116 116

Kriminelle nutzen manipulierte Telefonnummern, um Vertrauen zu gewinnen und Betroffenen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktuell wird vor einer Betrugsmasche mit der Sperr-Notrufnummer 116 116 gewarnt. […]

Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]