Urteil des BGH – Gewährleistungsausschluss durch privaten eBay-Verkäufer

Urteil des BGH zu Gewaehrleistungsauschluss bei eBay

Auf der Internetplattform eBay bot ein privater Verkäufer ein Motorkajütboot nebst Bootsanhänger an. In der Auktionsbeschreibung hieß es unter anderem, das Boot sei ein „schönes kleines Wanderboot„, mit dem man „auf Reisen gehen„ könne. Dem Auktionstext war der Hinweis: „Da es sich um gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung …“ hinzugefügt. Das Boot samt Trailer wurden für 2.510,- € an den späteren Kläger verkauft. Kurz nach dem Kauf bemängelte der Käufer Schimmelflecken. Der Verkäufer erklärte, darüber keine Kenntnis zu haben und verwies auch auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Daraufhin ließ der Käufer das Boot von einem Gutachter prüfen und dabei die Beplankung des Bootes entfernen. Schließlich erklärte der Käufer den Rücktritt von den Kaufverträgen, denn das Boot sei stark beschädigt. Es sei nicht mehr seetauglich. Eine Reparatur werde voraussichtlich etwa 15.000,- € kosten. Der Kauf stelle deshalb einen wirtschaftlichen Totalschaden dar.

Der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Das verkaufte Kajütboot sei mangelhaft. Laut Gutachten habe es einen erheblichen, die Seetüchtigkeit ausschließenden Pilzbefall. Die Beschreibung sei aber dahingehend zu verstehen, dass man mit dem Boot auf Reisen gehen könne, es demnach seetauglich sei. Diese Beschaffenheitsangabe sei nicht korrekt gewesen. deshalb muss der Verkäufer nacherfüllen oder den Kauf rückabwickeln.

Anmerkung vom telespiegel: Dass auch die Ware privater Verkäufer die zugesicherten Eigenschaften besitzen muss, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ein Ausschluss der Gewährleistung kann deshalb nicht greifen. Dem Betrachter stellt sich einzig die Frage, ob die Beschreibung der Ware in der beschriebenen Form bereits eine Beschaffenheitsvereinbarung ist, auf die sich ein Käufer berufen kann. Allerdings geht auch hier der gesunde Menschenverstand davon aus, dass ein Gegenstand, der für einen bestimmten Zweck bestimmt ist und nicht mit dem Vermerk „defekt„ verkauft wird, nach seinem Kauf auch zu diesem Zweck eingesetzt können werden muss.

Bundesgerichtshof (BGH), Aktz.: VIII ZR 96/12 vom 19.12.2012

Weitere Informationen

Gerichtsurteile eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]