Haftstrafe – Betreiber von kinox.to verurteilt

Haftstrafe - Betreiber von kinox.to verurteilt

Urheberrechtsverletzungen im großen Stil lohnen sich nicht. Das ist Das Resultat aus der Gerichtsverhandlung gegen den ehemaligen Betreiber des Portals kinox.to. Der Vorwurf lautete: tausendfache Urheberrechtsverletzung und Computersabotage. Das Urteil der Richter ist fast schon milde: drei Jahre und vier Monate. Strafmindernd war ein Geständnis. Das Urteil fällte das Landgericht Leipzig am 14.12.2015 (Az.: 11 KLs 390 Js 9/15).

Verkürzter Prozess gegen kinox.to-Betreiber

Das Urteil kam überraschend. Der Prozess war eigentlich noch bis Ende Januar 2016 terminiert. Durch einen Deal konnte er jedoch abgekürzt werden. Der angeklagte 29-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt, nachdem die Richter das jetzige Strafmaß in Aussicht stellten.

Derzeit suchen die Ermittlungsbehörden noch nach zwei weiteren Männern, die mit dem Angeklagten zusammen das Portal betrieben haben sollen. Zu diesem Punkt schwieg der Verurteilte jedoch.

Portal kinox.to ist ein Klon von kino.to

Die Such nach den beiden als Mittäter vermuteten Männern ist von Bedeutung. Denn kinox.to ist weiter online und noch immer bietet das Portal illegal Filme an. Allerdings sind diese „nur“ eingebettet. Damit machen sich die Portalbetreiber den Inhalt aber nach deutschem Recht sehr wahrscheinlich zu Eigen. Eine Verurteilung im Prozessfall wäre naheliegend. Das Urheberrechtsgesetz sieht in § 108a allein für die unerlaubte gewerbsmäßige Verwendung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Das Portal kinox.to ist ein fast direkter Nachfolger des ebenfalls illegal agierenden Portals kino.to. Der Gründer dieser Plattform ist bereits im Sommer 2012 zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der am Montag verurteilte Betreiber von kinox.to hatte mit diesem auf der alten Plattform zusammengearbeitet, die Programmierung kopiert und mit kinox.to eine eigene entwickelt. Im Zuge des schnellen Erfolgs ist er außerdem gegen Konkurrenten vorgegangen, indem er deren Seiten sabotiert hat.

Nutzen und Nutzer illegaler Kinoportale

Die Betreiber gefährden mit ihren illegalen Handlungen nach Auffassung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) einen ganzen Wirtschaftszweig. Konkrete und belastbare Zahlen sind kaum zu bekommen. Gerüchten zufolge sollen die Betreiber von kino.to und kinox.to mit den verbotenen Filmangeboten über eingeblendete Werbung Millionen verdient haben. Vom Geld fehlt bisher offenbar jede Spur.

Nutzer begeben sich beim Konsum illegaler Filme in eine Grauzone. Sobald aber der Film wissentlich oder unwissentlich auf ihrem Rechner gespeichert oder von dort sogar auf Filesharingplattformen geladen wird, ist dies eine Straftat, siehe entsprechende Urteile zu Filesharing. Reines Streaming ist bisher nach aktueller Rechtsauffassung kaum zu beanstanden. Dennoch bleibt ein Restrisiko.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]