Haftstrafe – Betreiber von kinox.to verurteilt

Haftstrafe – Betreiber von kinox.to verurteilt

Urheberrechtsverletzungen im großen Stil lohnen sich nicht. Das ist das Resultat aus der Gerichtsverhandlung gegen den ehemaligen Betreiber des Portals kinox.to. Der Vorwurf lautete: tausendfache Urheberrechtsverletzung und Computersabotage. Das Urteil der Richter ist fast schon milde: drei Jahre und vier Monate. Strafmindernd war ein Geständnis. Das Urteil fällte das Landgericht Leipzig am 14.12.2015 (Az.: 11 KLs 390 Js 9/15).

Verkürzter Prozess gegen kinox.to-Betreiber

Das Urteil kam überraschend. Der Prozess war eigentlich noch bis Ende Januar 2016 terminiert. Durch einen Deal konnte er jedoch abgekürzt werden. Der angeklagte 29-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt, nachdem die Richter das jetzige Strafmaß in Aussicht stellten.

Derzeit suchen die Ermittlungsbehörden noch nach zwei weiteren Männern, die mit dem Angeklagten zusammen das Portal betrieben haben sollen. Zu diesem Punkt schwieg der Verurteilte jedoch.

Portal kinox.to ist ein Klon von kino.to

Die Suche nach den beiden als Mittäter vermuteten Männern ist von Bedeutung. Denn kinox.to ist weiter online und noch immer bietet das Portal illegal Filme an. Allerdings sind diese „nur“ eingebettet. Damit machen sich die Portalbetreiber den Inhalt aber nach deutschem Recht sehr wahrscheinlich zu Eigen. Eine Verurteilung im Prozessfall wäre naheliegend. Das Urheberrechtsgesetz sieht in § 108a allein für die unerlaubte gewerbsmäßige Verwendung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Das Portal kinox.to ist ein fast direkter Nachfolger des ebenfalls illegal agierenden Portals kino.to. Der Gründer dieser Plattform ist bereits im Sommer 2012 zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der am Montag verurteilte Betreiber von kinox.to hatte mit diesem auf der alten Plattform zusammengearbeitet, die Programmierung kopiert und mit kinox.to eine eigene entwickelt. Im Zuge des schnellen Erfolgs ist er außerdem gegen Konkurrenten vorgegangen, indem er deren Seiten sabotiert hat.

Nutzen und Nutzer illegaler Kinoportale

Die Betreiber gefährden mit ihren illegalen Handlungen nach Auffassung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) einen ganzen Wirtschaftszweig. Konkrete und belastbare Zahlen sind kaum zu bekommen. Gerüchten zufolge sollen die Betreiber von kino.to und kinox.to mit den verbotenen Filmangeboten über eingeblendete Werbung Millionen verdient haben. Vom Geld fehlt bisher offenbar jede Spur.

Nutzer begeben sich beim Konsum illegaler Filme in eine Grauzone. Sobald aber der Film wissentlich oder unwissentlich auf ihrem Rechner gespeichert oder von dort sogar auf Filesharingplattformen geladen wird, ist dies eine Straftat, siehe entsprechende Urteile zu Filesharing. Reines Streaming ist bisher nach aktueller Rechtsauffassung kaum zu beanstanden. Dennoch bleibt ein Restrisiko.

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