Streaming-Plattform kino.to – Abschaltung und Festnahmen durch deutsche Justiz

Streaming-Plattform kino.to abgeschaltet

Auf sogenannten Streaming-Webseiten erhalten Nutzer die Möglichkeit, Dateien aus dem Internet per „Datenstrom„ zu übertragen. Ein Film oder ein Musikstück kann so von dem Nutzer angesehen oder angehört werden, ohne dass er zuvor als ganze Datei auf der Festplatte des Nutzers gespeichert wird. Die Dateien werden nur im Arbeitsspeicher abgelegt. Ob der Konsument sich damit auch bei urheberrechtlich geschützten Werken legal verhält, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Eine Webseite, auf der Links zu Servern angeboten wurden, die unter anderem bekannte Serien und aktuelle Kinofilme zum Anschauen per Stream anboten, war kino.to. Sie soll zuletzt von täglich mehreren hunderttausend Usern verwendet worden sein. Mit der auf den teilweise von den Betreibern, teilweise von anderen Streaminghostern bereitgestellten Internetseiten platzierten Werbung wurde hohe Einnahmen erzielt. Die Gewinne seien ebenso hoch gewesen wie die durch das Streaming-Angebot entstandenen Verluste der Filmindustrie, heißt es, nämlich Summen im siebenstelligen Euro-Bereich.

Gegen die wahrscheinlich bekannteste Streaming-Plattform kino.to war die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) erstmals im Jahr 2008 tätig geworden. Aus dem Vorgehen der GVU im April diesen Jahres resultiert die Abschaltung der Internetseite, der Razzien und der Festnahmen, die am gestrigen Mittwoch erfolgten. Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte mit, es seien 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten, unter anderem in Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg, München und auch in Frankreich und Spanien durchsucht worden. Es seien 13 Personen festgenommen worden, von denen eine wieder freigelassen wurde und eine weitere Person werde noch gesucht.

Den Beschuldigten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, weil sie den Internetnutzern auf Streaming-Hostern illegale Kopien von Filmen bereitgestellt haben sollen. Die Frage, ob sich vielleicht auch die Nutzer des Angebots strafbar gemacht haben, sei zurückgestellt worden, weil die rechtlich umstritten sei und es bisher kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gebe.

Update vom 12.07.2011

Eine nahezu identisch aussehende Plattform ist seit heute unter der Webadresse kinox.to verfügbar. Nach ihrem Start war sie kurze Zeit nicht erreichbar, bietet nun aber ein ähnliches Filmangebot wie kino.to. Technisch ist es unproblematisch, einen Klon der Webseite kino.to online zu stellen. Jedoch dürften die Serverkapazitäten und damit auch das Angebot wesentlich geringer sein, denn die Behörden hatten einige große Streaming-Server abgestellt. Ob nicht festgenommene Betreiber der Plattform kino.to oder andere Personen hinter diesem Webauftritt stecken, ist bisher nicht bekannt. Auf der Webseite ist eine Botschaft zu lese. Sie beginnt mit: „Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen…”.

Update vom 21.10.2011

Anfang dieser Woche hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vor dem Landgericht Leipzig eine Anklage gegen einen Mittäter erhoben, sagte die Generalstaatsanwaltschaft. Derzeit befinden sich sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Update vom 08.11.2011

Am Sonntagmorgen hatten Polizeibeamte in der Nähe von Delmenhorst einen flüchtigen Mann festgenommen. Er war per internationalem Haftbefehl gesucht worden. Ihm wird vorgeworfen, ebenfalls ein Betreiber der Streamingplattform kino.to gewesen zu sein. Während seiner Flucht soll er ein Streamingportal betrieben haben, das kino.to „zum Verwechseln ähnlich” sah, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) mit.

Update vom 14.06.2012

Dirk B., der Gründer und Chef des stillgelegten Streamingportals kino.to, erhielt nach umfangreichen Geständnissen eine verhältnismäßig geringe Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug. Er muss 3,7 Millionen Euro abführen, die er mit Werbung eingenommen hat.
Der Chef-Programmierer des Portals war im April 2012 zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt worden. Auch andere Beteiligte wurden bereits zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt.

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