
Während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Mobiltelefon zu telefonieren, ist Autofahrern verboten. Auch andere Funktionen des Handys dürfen nicht verwendet werden. Denn die Nutzung des Handys kann von dem Verkehrsgeschehen ablenken. Ein entsprechendes Gesetz gibt es bereits seit Ende 2002.
Dass das Handyverbot am Steuer in Ausnahmefällen auch für Beifahrer gilt, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Ein Fahrlehrer sollte ein Bußgeld in Höhe von 40,– Euro zahlen, weil er während einer Fahrstunde mit einem Handy am Ohr telefonierte. Nicht er selbst, sondern seine Fahrschülerin habe das Fahrzeug gelenkt, sagte der Fahrlehrer. Das Gericht sah das Bußgeld dennoch als angebracht. Ein Fahrlehrer, der während einer Fahrstunde neben dem fahrenden Fahrschüler sitzt, sei der verantwortliche Führer des Fahrzeugs und müsse das Handyverbot ebenso beachten, als säße er selbst am Steuer.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.06.2009, Aktenzeichen: 2 BvR 901/09
Vorinstanzen
- Oberlandesgericht Bamberg, 24. März 2009, Aktenzeichen 2 Ss OWi 127/2009
- Amtsgericht Hof, 1. Dezember 2008, Aktenzeichen 8 OWi 261 Js 13140/08
Weitere Informationen
Ratgeber – Handyverbot am Steuer
Gerichtsurteile – Handy
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