Während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Mobiltelefon zu telefonieren ist Autofahrern verboten. Auch andere Funktionen des Handys dürfen nicht verwendet werden. Denn die Nutzung des Handys kann von dem Verkehrsgeschehen ablenken. Ein entsprechendes Gesetz gibt es bereits seit Ende 2002.
Dass das Handyverbot am Steuer in Ausnahmefällen auch für Beifahrer gilt, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Ein Fahrlehrer sollte ein Bußgeld in Höhe von 40,- Euro zahlen, weil er während einer Fahrstunde mit einem Handy am Ohr telefonierte. Nicht er selbst, sondern seine Fahrschülerin habe das Fahrzeug gelenkt, sagte der Fahrlehrer. Das Gericht sah das Bußgeld dennoch als angebracht. Ein Fahrlehrer, der während einer Fahrstunde neben dem fahrenden Fahrschüler sitzt, sei der verantwortliche Führer des Fahrzeugs und müsse das Handyverbot ebenso beachten, als säße er selber am Steuer.
YouTube und TikTok werden mit tausenden KI-Fake News-Videos überschwemmt. Eine RND-Recherche zeigt: Die Clips erreichen Millionen – und treffen besonders Jugendliche, die Social Media oft als einzige Nachrichtenquelle nutzen. […]
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In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]
Ein Kunde verliert fast 5.000 Euro durch eine gefälschte SMS – doch seine Internetversicherung zahlt nicht. Das Landgericht Bielefeld bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Halle: Nur E-Mail-Betrug ist versichert, nicht SMS-Phishing. […]
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