Urteil – Verbraucherzentralen klagten für mehr Verbraucherschutz bei Google

Urteil Google Verbraucherzentrale

Viele Branchenkenner erfüllt es mit Besorgnis, dass der Konzern Google über einen mächtigen Datenpool verfügt und viele Dienste mit diesem Pool verbindet. Alleine dass Google die Emails seiner Freemail-Nutzer durchleuchtet, um sie mit angepasster Werbung zu bestücken, hinterlässt bei vielen Usern ein mulmiges Gefühl. Wie Google seine Macht nutzt und wie die Daten tatsächlich verwendet werden, bleibt dem durchschnittlichen User verborgen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Google geklagt und gewonnen. Der Verband bemängelte zehn Vertragsklauseln aus den Nutzungsbedingungen der Google Inc.. Weil das Landgericht Hamburg zu Gunsten der Verbraucherschützer entschieden hat, darf Google die bemängelten Klauseln gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr anwenden, zumindest wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist. Noch kann Google nämlich in Berufung gehen.

In dem Urteil ging es unter anderem um die Nutzungsrechte, die sich Google einräumte und die das Unternehmen berechtigten urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Der Nutzer könne nicht erkennen, welche Rechte er Google einräume und deshalb sei die Klausel unzulässig, urteilte das Landgericht. Die Nutzer seien zudem von der Klausel, die es Google ermöglichte, Emails oder andere eingestellte Inhalte, ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen unangemessen benachteiligt. Auch die Klauseln, die Google berechtigten, Nutzerdaten an Dritte weiterzugeben oder mit denen anderer Unternehmen zu kombinieren und die Daten zu Werbezwecken zu verwenden, untersagte das Gericht. Um die Vorgaben des Datenschutzgesetzes zu erfüllen, müsse der Konzern sicherstellen, dass der Internetnutzer einer Verwendung personenbezogener Daten bewusst und eindeutig zustimme. Das Urteil mache deutlich, dass auch amerikanische Unternehmen deutsche Verbraucherrechte einhalten müssen, hieß es von dem Verband.

Landgericht Hamburg, Aktz. 324 O 650/08 vom 07.08.2009
(Urteil war zum Zeitpunkt der redaktionellen Bearbeitung noch nicht rechtskräftig)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]