0180-Servicerufnummern – Nicht alle Preisangaben gesetzeskonform

Preise für Service-Rufnummern nicht immer gesetzteskonform angegeben

Die meisten Telefonkunden wissen, was sie ein Telefonat mit einem anderen Teilnehmer innerhalb Deutschlands kostet. Weniger bekannt sind die Preise für Telefonate mit Sonderrufnummern, beispielsweise beginnend mit 0800, 0900 und 0180. Letztere, die 0180-Rufnummern für sogenannte Service-Dienste (ehemals Shared-cost-Dienste, engl: Geteilte Kosten-Dienste) dürfen seit dem März 2010 für Anrufe aus dem deutschen Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute kosten. Außerdem sind Anbieter mit 0180-Rufnummern verpflichtet, auch diesen Preis in Werbebotschaften anzugeben. Bis dahin reichte der Hinweis, dass der Preis höher als für Verbindungen aus dem deutschen Festnetz ist.

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) hat acht Wochen lang die 0180-Dienste von 150 Anbieter getestet. Dabei sollte herausgefunden werden, ob und wie die Preise für die Dienste mit 0180-Nummern beworben werden. Dabei schnitten die meisten Anbieter gut ab. Während bei einem Test im Vorjahr nur etwa 80 Prozent der Dienste gesetzeskonform ausgepreist waren, waren es in diesem Jahr über 90 Prozent. Das bedeutet aber auch, dass noch fast jeder zehnte 0180-Dienst nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgepreist ist. In dem aktuellen Test wurden Werbungen für Dienste mit 0180-Rufnummer in Printmedien, Teletexten, TV-Werbungen und im Internet untersucht.

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