Handyüberwachung – T-Mobile ignorierte richterliche Anordnungen

Handyüberwachung - T-Mobile ignorierte richterliche Anordnungen

Wenn Schaden an Leib und Leben zu befürchten ist, ist es besonders wichtig, dass im Bedarfsfall auch die Mobilfunk-Anbieter mit den Behörden zusammenarbeiten. Durch eine richterliche Verfügung kann die Polizei die Überwachung eines Handys mithilfe des Mobilfunk-Anbieters erreichen. Diese Zusammenarbeit ist sinnvoll und es müsste eigentlich davon ausgegangen werden können, dass die Mobilfunk-Anbieter in solchen Situationen hilfsbereit Unterstützung bieten. Doch im Falle des Mobilfunk-Netzbetreibers T-Mobile trifft diese Annahme wohl nicht zu. Er behinderte bereits mehrfach die Fahndungen der Polizei.

Am letzten Wochenende flüchtete ein als sehr gewalttätig eingestufter Mann mit seinem Komplizen aus dem geschlossenen Vollzug in der Nähe von Nienburg, in dem sie wegen einer Alkoholtherapie untergebracht waren. Zuvor hatte der wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung verurteilte Mann mit Mord an einer jungen Frau gedroht, um dessen Wohlbefinden sich die Polizei deshalb Sorgen machte. Sie und ihre Kinder wurden sofort in Obhut genommen und ein Richter verfügte am Dienstag die Überwachung des Handys des Mannes, um dessen Standort ermitteln zu können. Statt sofort zu reagieren, hat T-Mobile die richterliche Anordnung ignoriert. Erst mehrere Telefongespräche mit dem Amtsgericht und Stunden später ist T-Mobile dem richterlichen Beschluss dann doch noch nachgekommen. Am folgenden Tag konnte der Flüchtige und sein wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Komplize bei der Mutter des Mannes überrascht und festgenommen werden.

Der Innenminister Uwe Schünemann warf T-Mobile eine massive Behinderung der Behörden vor. Derartiges Verhalten dieses Mobilfunk-Netzbetreibers sei keine Seltenheit. Richterliche Verfügungen seien von T-Mobile bereits mehrfach missachtet und erst nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln, die bis zu zwei Tagen dauerten, in die Tat umgesetzt worden. Das Telekommunikationsgesetz und das niedersächsische Gesetz zur Gefahrenabwehr sei von dem Anbieter in der letzten Zeit des Öfteren missachtet worden, schrieb der Innenminister in Beschwerdebriefen an die T-Mobile-Geschäftführung und den Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Zudem halte sich T-Mobile nicht an seine Pflicht, richterliche Anordnungen zu der Standortermittlung jederzeit zu normalen Gebühren entgegenzunehmen. Solche Anordnungen müssten von den Behörden an eine Fax-Nummer gesendet werden, für die pro Fax 30,- € fällig würden, erklärte der Innenminister erbost. „Man will mit allen Mitteln versuchen, Polizei und Staat zu behindern“, soll der Minister gesagt haben. T-Mobile sei der einzige Mobilfunk-Netzbetreiber, der den Behörden derartige Probleme bei der Zusammenarbeit mache.

Weitere Informationen

Überwachen und Abhören von Handys
Handyvertrag – Vergleich
Prepaid-Karte (Guthabenkarte) – Vergleich

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