Neue Regeln für Dialer – Regulierungsbehörde stärkt Verbraucherschutz

Dialer - Zustimmungsfenster

Einwahlprogramme, die für die Bezahlung kostenpflichtiger Internet-Dienste über die Telefonrechnung vorgesehen sind, werden auch für unseriöse Geschäftspraktiken verwendet. In der Vergangenheit wurden immer wieder Vorfälle bekannt, in denen sich ein solches Einwahlprogramm, ein so genannter Dialer, auf dem Computer eines Nutzers installierte und unbemerkt Internet-Verbindungen über eine teure Service-Rufnummer herstellte. Lediglich Nutzer einer DSL-Verbindung müssen sich über das Thema Dialer-Abzocke keine Gedanken machen, eine Dialer-Einwahl kann über einen DSL-Zugang nicht erfolgen.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kündigte bereits vor einigen Wochen an, die Regelungen in dem Dialer-Bereich zu verschärfen. (Telespiegel-News vom 20.01.2005) Die Unterbindung unseriöser Geschäftspraktiken soll den Schutz des Verbrauchers stärken und die wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Bedeutung des Internets stärken. Die Regelungen gelten für Dialer, die ab dem 17. März registriert werden. Bestehende Dialer, die die neuen Vorschriften noch nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 verwendet werden. Danach gelten die Regelungen für alle Einwahlprogramme.

Das Zustimmungsfenster, das vor der Herstellung der kostenpflichtigen Verbindung erscheinen muss, soll mindestens ein Drittel des Bildschirms einnehmen, darf aber höchstens zwei Drittel des Bildschirms bedecken. Es hat ein einheitliches Aussehen (siehe Bild), das für diese Zustimmungsfenster aller Dialer gilt. Die vorher erscheinenden Fenster, in denen der Nutzer den Download und die Installation des Einwahlprogramms bestätigt, müssen sich von der Gestaltung dieses dritten Fensters deutlich unterscheiden. Nicht nur in dem dritten Zustimmungsfenster, auch in den Zustimmungsfenster für den Download und die Installation muss der Preis für die Inanspruchnahme des Angebots angegeben werden. Das soll insbesondere unerfahrene Kinder und Jugendliche vor unvermutet hohen Kosten schützen. Formulierungen, die eine Kostenfreiheit des Dienstes suggerieren, wie zum Beispiel „kostenloses Zugangstool„, dürfen in den Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden. Außerdem schreibt die Regulierungsbehörde vor, dass sich Dialer nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen. Mit den neuen Regelungen will die RegTP für mehr Transparenz sorgen und schöpfte damit nach eigenen Angaben den gesetzlichen Rahmen aus.

Weitere Informationen

Dialer – Unerwünschte Einwahlprogramme
Dialer – Was tun bei Befall?
Sicherheit im Internet
Fragen und Antworten zu DSL

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