Neue Regeln für Dialer – Regulierungsbehörde stärkt Verbraucherschutz

Dialer - Zustimmungsfenster

Einwahlprogramme, die für die Bezahlung kostenpflichtiger Internet-Dienste über die Telefonrechnung vorgesehen sind, werden auch für unseriöse Geschäftspraktiken verwendet. In der Vergangenheit wurden immer wieder Vorfälle bekannt, in denen sich ein solches Einwahlprogramm, ein so genannter Dialer, auf dem Computer eines Nutzers installierte und unbemerkt Internet-Verbindungen über eine teure Service-Rufnummer herstellte. Lediglich Nutzer einer DSL-Verbindung müssen sich über das Thema Dialer-Abzocke keine Gedanken machen, eine Dialer-Einwahl kann über einen DSL-Zugang nicht erfolgen.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kündigte bereits vor einigen Wochen an, die Regelungen in dem Dialer-Bereich zu verschärfen. (Telespiegel-News vom 20.01.2005) Die Unterbindung unseriöser Geschäftspraktiken soll den Schutz des Verbrauchers stärken und die wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Bedeutung des Internets stärken. Die Regelungen gelten für Dialer, die ab dem 17. März registriert werden. Bestehende Dialer, die die neuen Vorschriften noch nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 verwendet werden. Danach gelten die Regelungen für alle Einwahlprogramme.

Das Zustimmungsfenster, das vor der Herstellung der kostenpflichtigen Verbindung erscheinen muss, soll mindestens ein Drittel des Bildschirms einnehmen, darf aber höchstens zwei Drittel des Bildschirms bedecken. Es hat ein einheitliches Aussehen (siehe Bild), das für diese Zustimmungsfenster aller Dialer gilt. Die vorher erscheinenden Fenster, in denen der Nutzer den Download und die Installation des Einwahlprogramms bestätigt, müssen sich von der Gestaltung dieses dritten Fensters deutlich unterscheiden. Nicht nur in dem dritten Zustimmungsfenster, auch in den Zustimmungsfenster für den Download und die Installation muss der Preis für die Inanspruchnahme des Angebots angegeben werden. Das soll insbesondere unerfahrene Kinder und Jugendliche vor unvermutet hohen Kosten schützen. Formulierungen, die eine Kostenfreiheit des Dienstes suggerieren, wie zum Beispiel „kostenloses Zugangstool„, dürfen in den Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden. Außerdem schreibt die Regulierungsbehörde vor, dass sich Dialer nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen. Mit den neuen Regelungen will die RegTP für mehr Transparenz sorgen und schöpfte damit nach eigenen Angaben den gesetzlichen Rahmen aus.

Weitere Informationen

Dialer – Unerwünschte Einwahlprogramme
Dialer – Was tun bei Befall?
Sicherheit im Internet
Fragen und Antworten zu DSL

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Cyberkriminalität – Razzien gegen Online-Gruppering „New World Order“

Cyberkriminalität

Razzien gegen Online-Gruppering „New World Order“

In sechs Bundesländern wurden insgesamt zehn potenzielle Straftäter bei Razzien des Bundeskriminalamts festgenommen. Ihnen wird unter anderem systematisches Cybermobbing vorgeworfen. Die Festnahmen zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Straftaten auch dort verfolgt werden. […]

Fake-Immobilien – so nutzen Kriminelle die große Wohnungsnot aus

Fake-Immobilien

So nutzen Kriminelle die große Wohnungsnot aus

Viele Menschen sind auf der dringenden Suche nach einer Mietwohnung. Diese Not wird von Kriminellen ausgenutzt. Mit verschiedenen Vorgehensweisen versuchen sie über betrügerische Immobilienanzeigen an das Geld oder die persönlichen Daten der Betroffenen zu gelangen. […]

Bundesweiter Warntag 2024 – am 12. September ist es wieder so weit

Bundesweiter Warntag 2024

Am 12. September ist es wieder so weit

Am 12. September ist wieder Warntag in Deutschland. Um 11 Uhr werden die verschiedenen Warnsysteme, die in den Kommunen zur Verfügung stehen, getestet. Hierdurch sollen Schwachstellen aufgedeckt und die Bevölkerung auf einen Ernstfall vorbereitet werden. […]

Hammer Tarif-Aktion bei Vodafone – 90 GB Datenvolumen geschenkt

Hammer Tarif-Aktion bei Vodafone

90 GB Datenvolumen geschenkt

Wer das Vodafone 5G-Netz für 12 Wochen nutzen und darüber hinaus 90 GB Datenvolumen völlig kostenfrei erhalten will, kann jetzt zuschlagen. Das Hammer-Angebot ist noch bis Anfang Oktober gültig und ausschließlich für Online-Neukunden erhältlich. […]

Urteil zur 5G-Frequenzvergabe – Entscheidung der BNetzA war rechtswidrig

Urteil zur 5G-Frequenzvergabe

Entscheidung der BNetzA war rechtswidrig

Mit dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln steht offiziell fest, dass die 5G-Frequenzvergabe vor fünf Jahren rechtswidrig war. Denn die damalige Entscheidung der Bundesnetzagentur sei massiv politisch beeinflusst worden. Aufgrund dessen wurde die BNetzA durch das Gericht zur Neubescheidung verpflichtet. […]

National-Roaming – Partnerschaft zwischen 1&1 und Vodafone startet

National-Roaming

Partnerschaft zwischen 1&1 und Vodafone startet

Ab Donnerstag nutzen 1&1-Neukunden das Vodafone-Netz mit. Auch die Bestandskunden des vierten deutschen Netzbetreibers sollen nach und nach von dem National-Roaming profitieren. Hierdurch soll den Kunden eine flächendeckende Versorgung mit 5G-Netz ermöglicht werden. […]