Urteil – Bei Tippfehler können eBay-Verkäufer den Vertrag anfechten

Urteil - Bei Tippfehler können eBay-Verkäufer den Vertrag anfechten

So manche Unstimmigkeit zwischen Käufern und Verkäufern auf der Plattform eBay beschäftigte bereits die Gerichte. Denn wenn beide glauben, sie seien im Recht, treffen sie sich nicht selten vor dem Richter. So passierte es auch den Parteien, die sich über die Herausgabe eines Autos, eines VW Buggy aus den 60er Jahren, stritten. Der wurde bei eBay versteigert, jedoch erzielte er nicht den Preis, den sich der Verkäufer vorgestellt hatte.

Das Angebot startete in dem Online-Auktionshaus eBay mit einem Mindestgebot von 1.000,- €. Die Auktion verlinkte der Verkäufer mit der Homepage seiner Firma, auf der das Fahrzeug für 15.000,- € zu kaufen war. Letztendlich endete die Auktion mit einem Höchstgebot von 1.751,- €. Als der Verkäufer die eMail mit der Information über den Endpreis erhielt, schrieb er den Käufer an. Der Startpreis sei versehentlich zu niedrig gewesen, es sei eine Null zu wenig angegeben, er hätte 10.000,- und nicht nur 1.000,- € betragen sollen. Der Käufer forderte dennoch die Herausgabe des Wagens gegen Bezahlung laut Höchstgebot, Vertrag ist schließlich Vertrag. Doch der Verkäufer weigerte sich.

Das Landgericht gab dem Käufer zunächst Recht, doch das Oberlandesgericht, vor dem die Berufung verhandelt wurde, sah die Sache anders. Es vermutete nicht, dass der niedrige Angebotspreis als Lockmittel für potenzielle Käufer angegeben war. Gerade weil der Verkäufer das Angebot bei eBay mit dem auf der Firmenhomepage verlinkt hatte, auf dem der Kaufpreis von 15.000,- € angegeben war, vermutete das Gericht einen offensichtlichen Fehler im eBay-Angebot. Ob der nun durch Fahrlässigkeit oder technische Probleme entstanden sei, sei nicht relevant. Der Verkäufer könne den Vertrag anfechten, erklärte das OLG. Also wechselte das Fahrzeug nicht den Besitzer, der Verkäufer musste das KFZ nicht gegen Zahlung des Gebotsbetrags an den Käufer herausgeben.

Oberlandesgericht Oldenburg, Aktz.: 4 U 25/06 vom 27.09.2006

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]