Bundestagsbeschluss – Musterfeststellungsklage möglich

Bundestagsbeschluss - Musterfeststellungsklage möglich

Heute, am 14. Juni 2018 hat der Bundestag eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das Musterfeststellungsklagen erlaubt. Das bedeutet: Zukünftig müssen Verbraucher nicht mehr einzeln ihre Rechte einklagen, sondern können sich einer Verbandsklage anschließen. Das Prozedere ist jedoch kompliziert und das Gesetz enthält Kompromisse, die Verbraucherschützer als „schmerzhaft“ bezeichnen. Zuvor gab es im Bundestag heftige Auseinandersetzungen, bei denen der eigentliche Regierungsentwurf gekippt, ein alternativer Vorschlag im Rechtsausschuss verabschiedet und dem Plenarsaal zur Abstimmung vorgelegt wurde. Dieser Gesetzesentwurf hat den Bundestag passiert und tritt am 1. November 2018 in Kraft.

Verbraucher können sich zukünftig Verbandsklagen anschließen

Die Musterfeststellungsklage betrifft Verbraucher. Diese mussten bisher bei gleichen Problemen einzeln gegen Hersteller oder Unternehmen vorgehen. Zukünftig wird es möglich sein, dass ein Verbraucherschutzverband eine Musterfeststellungsklage einreicht. Das Gericht öffnet dann ein Register, in das sich betroffene Verbraucher eintragen können. Ihnen entstehen dabei keine Kosten, sie nehmen jedoch am Gerichtsverfahren teil. Einen Haken hat das neue Verfahren jedoch: Die Verbraucher sind an das Urteil gebunden. Sie können kein zweites, eigenes Verfahren anstrengen.

Gemischte Reaktionen auf die neue Musterfeststellungsklage

So umstritten das Gesetz unter den Parteien und Abgeordneten ist, so uneinheitlich sind die Reaktionen darauf. Die Verbraucherzentralen sind Profiteur des Gesetzes, denn sie erhalten zukünftig mehr finanzielle Unterstützung und sind einer der Verbände, die Musterfeststellungsklagen einreichen dürfen. Vorstand Klaus Müller freut sich: „Die Musterfeststellungsklage ist ein echter Meilenstein für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Er weist jedoch auch darauf hin, dass es sich um einen schmerzhaften Kompromiss handele. So müssten Verbraucher sich der Klage frühzeitig anschließen, ohne die Erfolgschancen absehen zu können. Auch sei nicht jeder Verband klageberechtigt und nicht jeder klageberechtigte Verband würde später auch tatsächlich vor Gericht ziehen.

Die wegen des harschen Vorgehens für ein Fahrverbot in den Städten in der Kritik stehende Deutsche Umwelthilfe kritisierte das Gesetz als „Mogelpackung“ und sieht den Verbraucherschutz in einer misslichen Lage. Die Organisation ist nicht als klageberechtigt zugelassen.

Ob die Musterfeststellungsklage sich in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Der aktuelle Dieselskandal zeigt jedoch deutlich, dass eine Art „Sammelklage“ im deutschen Rechtssystem fehlt, dem sich Verbraucher ohne Kostenbeteiligung anschließen können.

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