Kein Scherz – Wegen mit Handy verschicktem Penis-Foto zu Geldstrafe verurteilt

Kein Scherz - Wegen mit Handy verschicktem Penis-Foto zu Geldstrafe verurteilt

Dass das Handy nicht nur zum telefonieren benutzt werden kann, ist allgemein bekannt. Fast jedes moderne Mobiltelefon verfügt inzwischen über eine integrierte Kamera und bietet auch die Möglichkeit, die gespeicherten Fotos und Filmchen zu versenden. Insbesondere bei vielen Jugendlichen steht, neben den SMS, der Tausch solcher Schnappschüsse und Szenen hoch im Kurs. Dass das nicht immer nur harmlose Aufnahmen von Nachbars Katze sind, liegt in der Natur der Sache. Jedoch gibt es Grenzen. Die ist spätestens dann erreicht, wenn die Privatsphäre anderer verletzt wird. Das findet auch der Gesetzgeber.

Ein 21-Jähriger aus Thüringen verschickte per Handy ein Foto an eine Frau. Das prekäre daran war, dass es ein Schnappschuss seiner Genitalien war und die Frau eine Fremde. Ihre Handynummer hatte er zufällig ausgewählt und ihr das Foto mitsamt der Aufforderung `Egal, wer du bist, aber hast du Lust auf bisschen Bildertausch´ gesendet. Die Empfängerin teilte die Vorliebe des Mannes offensichtlich nicht, sie erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelte den Mann, der der Frau die `Abbildung eines nackigen Penis mit Hodensack´, wie das Beweisstück in den Akten genannt wurde, gesendet hatte.

Die Behörden schließen nicht aus, dass der Mann noch einige dieser Botschaften verschickt hatte. Sie fanden in seinem Mobiltelefon zahlreiche weitere Anruflisten. Der junge Mann erklärte aber, er habe einen Scherz machen wollen und nicht über mögliche Folgen nachgedacht. Das Amtsgericht Sondershausen verurteilte den 21-Jährigen wegen Verbreitung pornografischer Schriften zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,- €. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Lässt sich der Mann ein Jahr lang nichts anderes zuschulden kommen, wird ihm die Strafe erlassen.

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Gerichtsurteile – Handy

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