Kein Scherz – Wegen mit Handy verschicktem Penis-Foto zu Geldstrafe verurteilt

Kein Scherz - Wegen mit Handy verschicktem Penis-Foto zu Geldstrafe verurteilt

Dass das Handy nicht nur zum telefonieren benutzt werden kann, ist allgemein bekannt. Fast jedes moderne Mobiltelefon verfügt inzwischen über eine integrierte Kamera und bietet auch die Möglichkeit, die gespeicherten Fotos und Filmchen zu versenden. Insbesondere bei vielen Jugendlichen steht, neben den SMS, der Tausch solcher Schnappschüsse und Szenen hoch im Kurs. Dass das nicht immer nur harmlose Aufnahmen von Nachbars Katze sind, liegt in der Natur der Sache. Jedoch gibt es Grenzen. Die ist spätestens dann erreicht, wenn die Privatsphäre anderer verletzt wird. Das findet auch der Gesetzgeber.

Ein 21-Jähriger aus Thüringen verschickte per Handy ein Foto an eine Frau. Das prekäre daran war, dass es ein Schnappschuss seiner Genitalien war und die Frau eine Fremde. Ihre Handynummer hatte er zufällig ausgewählt und ihr das Foto mitsamt der Aufforderung `Egal, wer du bist, aber hast du Lust auf bisschen Bildertausch´ gesendet. Die Empfängerin teilte die Vorliebe des Mannes offensichtlich nicht, sie erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelte den Mann, der der Frau die `Abbildung eines nackigen Penis mit Hodensack´, wie das Beweisstück in den Akten genannt wurde, gesendet hatte.

Die Behörden schließen nicht aus, dass der Mann noch einige dieser Botschaften verschickt hatte. Sie fanden in seinem Mobiltelefon zahlreiche weitere Anruflisten. Der junge Mann erklärte aber, er habe einen Scherz machen wollen und nicht über mögliche Folgen nachgedacht. Das Amtsgericht Sondershausen verurteilte den 21-Jährigen wegen Verbreitung pornografischer Schriften zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,- €. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Lässt sich der Mann ein Jahr lang nichts anderes zuschulden kommen, wird ihm die Strafe erlassen.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Handy

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]