Schluss mit dem Vorwahldschungel – Call by Call über 0190/0900 nicht mehr zulässig

Schluss mit dem Vorwahldschungel - Call by Call über 0190/0900 nicht mehr zulässig

Eine Call by Call-Nummer wird vor der eigentlichen Rufnummer gewählt, um so eine günstigere Gesprächsverbindung zu nutzen. Manche Anbieter dieser Vor-Vorwahlen ermöglichen dem Kunden eine solche Nutzung über 0190- oder 0900-Rufnummern, die eigentlich den Ruf haben, teure Servicenummern zu sein. Das ist für die Verbraucher sehr verwirrend und es verzerrt den Wettbewerb, stellte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) fest.

Die Behörde entschied, dass Call by Call-Verbindungen mit 0190/0900-Rufnummern gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz verstoßen. Diese Angebote sind innerhalb von drei Wochen einzustellen, teilte die RegTP heute mit. Call by Call-Verbindungen dürfen nach Ablauf dieser Frist lediglich über die speziell hierfür bereitgestellten Kennzahlen 010 und 0100 angeboten werden.

In Zukunft werden unter den 0190/0900-Rufnummern nur noch klassische Mehrwertdienste angeboten, während Call by Call-Angebote ausschließlich über die Netzbetreiberkennzahlen 010 und 0100 möglich sein werden. Das sorgt für Transparenz hinsichtlich der von der Regulierungsbehörde vergebenen Vorwahlnummern und Telefonkunden können bestimmte Rufnummerngassen und somit gezielt bestimmte Dienste von ihrem Netzbetreiber sperren lassen. Die Anbieter werden vermutlich ihre Dienste weiterhin, jedoch über Vor-Vorwahlen mit entsprechender Kennziffer, bereitstellen. So hat zum Beispiel der Provider Telediscount Call by Call bisher über die Nummer 0190 035 angeboten, an ihn wurde von der Regulierungsbehörde aber eine weitere Nummer vergeben (01071) über die dann wahrscheinlich weiterhin Call by Call telefoniert werden kann.

Update vom 20.12.03

Die Telekommunikationsanbieter 01058 Telecom, Telediscount und Callax reichten bei dem Verwaltungsgericht Köln Klage im Eilverfahren ein und erzielten einen Teilerfolg. Das Gericht lehnte den Antrag der Anbieter ab, demnach die Zuteilungsregelung der RegTP außer Kraft gesetzt wäre. Die Regulierungsbehörde habe jedoch versäumt, die Zuteilungsbescheide für die 0190-Rufnummernblöcke zu widerrufen und neue, geänderte auszustellen. Deswegen dürfen, nach Ansicht der Richter, Call-by-Call -Verbindungen auch weiterhin über die bereits zugeteilten 0190-Vorwahlen angeboten werden.

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