Schluss mit dem Vorwahldschungel – Call by Call über 0190/0900 nicht mehr zulässig

Schluss mit dem Vorwahldschungel - Call by Call über 0190/0900 nicht mehr zulässig

Eine Call by Call-Nummer wird vor der eigentlichen Rufnummer gewählt, um so eine günstigere Gesprächsverbindung zu nutzen. Manche Anbieter dieser Vor-Vorwahlen ermöglichen dem Kunden eine solche Nutzung über 0190- oder 0900-Rufnummern, die eigentlich den Ruf haben, teure Servicenummern zu sein. Das ist für die Verbraucher sehr verwirrend und es verzerrt den Wettbewerb, stellte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) fest.

Die Behörde entschied, dass Call by Call-Verbindungen mit 0190/0900-Rufnummern gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz verstoßen. Diese Angebote sind innerhalb von drei Wochen einzustellen, teilte die RegTP heute mit. Call by Call-Verbindungen dürfen nach Ablauf dieser Frist lediglich über die speziell hierfür bereitgestellten Kennzahlen 010 und 0100 angeboten werden.

In Zukunft werden unter den 0190/0900-Rufnummern nur noch klassische Mehrwertdienste angeboten, während Call by Call-Angebote ausschließlich über die Netzbetreiberkennzahlen 010 und 0100 möglich sein werden. Das sorgt für Transparenz hinsichtlich der von der Regulierungsbehörde vergebenen Vorwahlnummern und Telefonkunden können bestimmte Rufnummerngassen und somit gezielt bestimmte Dienste von ihrem Netzbetreiber sperren lassen. Die Anbieter werden vermutlich ihre Dienste weiterhin, jedoch über Vor-Vorwahlen mit entsprechender Kennziffer, bereitstellen. So hat zum Beispiel der Provider Telediscount Call by Call bisher über die Nummer 0190 035 angeboten, an ihn wurde von der Regulierungsbehörde aber eine weitere Nummer vergeben (01071) über die dann wahrscheinlich weiterhin Call by Call telefoniert werden kann.

Update vom 20.12.03

Die Telekommunikationsanbieter 01058 Telecom, Telediscount und Callax reichten bei dem Verwaltungsgericht Köln Klage im Eilverfahren ein und erzielten einen Teilerfolg. Das Gericht lehnte den Antrag der Anbieter ab, demnach die Zuteilungsregelung der RegTP außer Kraft gesetzt wäre. Die Regulierungsbehörde habe jedoch versäumt, die Zuteilungsbescheide für die 0190-Rufnummernblöcke zu widerrufen und neue, geänderte auszustellen. Deswegen dürfen, nach Ansicht der Richter, Call-by-Call -Verbindungen auch weiterhin über die bereits zugeteilten 0190-Vorwahlen angeboten werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzungsrechtsverletzung – Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Nutzungsrechtsverletzung

Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Der Bundesgerichtshof hat einen Internetzugangsanbieter zur Einrichtung einer Internetsperre verpflichtet. Denn als Zugangsvermittler tragen seine Dienste zur Verletzung der Nutzungsrechte bei. Geklagt hatten Wissenschaftsverlage. […]

Revolutionär – Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Revolutionär

Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Der Hersteller Samsung hat ein neues Display vorgestellt, das die Smartphone-Welt revolutionieren könnte. Das spezielle Sensor-OLED-Display dient in seiner gesamten Fläche als Fingerabdrucksensor. Hierdurch soll unter anderem die Authentifizierung beschleunigt und verbessert werden. […]

Aus für „Hallo Magenta“ – Telekom stellt Smart Speaker am 30. Juni ein

Aus für „Hallo Magenta“

Telekom stellt Smart Speaker am 30. Juni ein

Sämtliche Funktionen des intelligenten Lautsprechers „Hallo Magenta“ der Telekom werden in wenigen Wochen eingestellt. Das bedeutet nach nicht einmal vier Jahren das Aus für den Smart Speaker. Nur ein Teil der Käufer bekommt sein Geld zurück. […]

Urteil – Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Urteil

Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Das Weiterleiten von Positivdaten der Kunden an Auskunfteien durch Mobilfunkanbieter ist eine übliche Vorgehensweise. Verbraucherschützer konnten jetzt einen Erfolg vor Gericht erzielen, der dieses Vorgehen untersagt. Denn auch Positivdaten können negative Auswirkungen für den Kunden haben. […]