
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hat vor einigen Wochen entschieden, dass kostenpflichtige Einwahlprogramme Internetverbindung nur noch über die Rufnummerngasse 0900-9 herstellen dürfen. Die Programme, sogenannte „Dialer„ müssen bei der RegTP registriert sein und bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Alle Programme, die sich über eine andere Vorwahl als 0900-9 einwählen, seien „nicht registrierfähig und somit illegal„. Es besteht also nach Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde „keine Zahlungspflicht„. Diese Regelung gilt seit dem 14. Dezember 2004.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtete nun von Firmen, die ihre Dienste auch weiterhin über 0190-Dialer abrechnen. Diese Verbindungen stellen die Unternehmen dem Kunden dann in Rechnung und spekulieren offenbar darauf, dass die Geschädigten im Streitfall dem psychischen Druck durch eingeschaltete Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien vorbeugen und den Rechnungsbetrag zahlen.
Verbrauchern wird geraten, ihre Telefonrechnung auf Richtigkeit zu prüfen. Jeder Verbraucher hat das Recht, von der RegTP den Namen und die ladungsfähige Anschrift eines Anbieters von 0190/0900-Mehrwertdienstleistungen zu erfahren und insbesondere Geschädigte, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten die gerichtliche Überprüfung einer ungerechtfertigten Forderungen nicht scheuen.
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