
Laut dem Telekommunikationsgesetz sind Unternehmen, die öffentliche Telefonanschlüsse anbieten und Rufnummern an ihre Kunden vergeben, verpflichtet, die Kundendaten den Auskunftsdiensten und Telefonverzeichnissen zur Verfügung zu stellen. Da die Deutsche Telekom Marktführer in diesem Segment ist, betrifft die neuste Entscheidung der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) vor allem den magentafarbenen Riesen. Die Deutsche Telekom verwaltet eine große Menge an Teilnehmerdaten, auch von Drittanbietern, in ihrer Datenbank. Unternehmen, die ihren Kunden Daten von Teilnehmern, wie Rufnummer, Name und Anschrift in einem Verzeichnis oder im Rahmen eines Auskunftsdienstes zugängig machen möchten, zahlen für die Überlassung dieser Informationen ein Entgelt an die Deutsche Telekom. Bisher konnte der Marktführer jährlich insgesamt 49 Millionen Euro bei den Abnehmern der Teilnehmerdaten geltend machen. Nun hat die Bundesnetzagentur diese Entgelte von 9 Cent auf rund 0,01 Cent pro Nutzungsfall gesenkt. Dadurch verringert sich das von der Deutschen Telekom den Unternehmen maximal in Rechnung zu stellende Entgelt auf jährlich 770.000 Euro.
Die Bundesnetzagentur hat damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof reagiert, nach dessen Ansicht zwar die Kosten für die Überlassung der Teilnehmerdaten, jedoch nicht die Kosten für den Aufbau und die Pflege der Datenbanken in Rechnung gestellt werden können. Schließlich würden die Daten von dem Anbieter ohnehin erhoben und gepflegt, die entstehenden Kosten würden deshalb also bereits von den Kunden bezahlt. Der Telefonanbieter, in diesem Fall die Deutsche Telekom, soll also kein zweites Mal an den Kundendaten verdienen. Deutschland ist der dritte Mitgliedsstaat der EU, der auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reagiert hat.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar