Entscheidung der Bundesnetzagentur – Teilnehmerdaten für Auskunftsdienste günstiger

Entscheidung der Bundesnetzagentur - Teilnehmerdaten für Auskunftsdienste günstiger

Laut dem Telekommunikationsgesetz sind Unternehmen, die öffentliche Telefonanschlüsse anbieten und Rufnummern an ihre Kunden vergeben, verpflichtet, die Kundendaten den Auskunftsdiensten und Telefonverzeichnissen zur Verfügung zu stellen. Da die Deutsche Telekom Marktführer in diesem Segment ist, betrifft die neuste Entscheidung der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) vor allem den magentafarbenen Riesen. Die Deutsche Telekom verwaltet eine große Menge an Teilnehmerdaten, auch von Drittanbietern, in ihrer Datenbank. Unternehmen, die ihren Kunden Daten von Teilnehmern, wie Rufnummer, Name und Anschrift in einem Verzeichnis oder im Rahmen eines Auskunftsdienstes zugängig machen möchten, zahlen für die Überlassung dieser Informationen ein Entgelt an die Deutsche Telekom. Bisher konnte der Marktführer jährlich insgesamt 49 Millionen Euro bei den Abnehmern der Teilnehmerdaten geltend machen. Nun hat die Bundesnetzagentur diese Entgelte von 9 Cent auf rund 0,01 Cent pro Nutzungsfall gesenkt. Dadurch verringert sich das von der Deutschen Telekom den Unternehmen maximal in Rechnung zu stellende Entgelt auf jährlich 770.000 Euro.

Die Bundesnetzagentur hat damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof reagiert, nach dessen Ansicht zwar die Kosten für die Überlassung der Teilnehmerdaten, jedoch nicht die Kosten für den Aufbau und die Pflege der Datenbanken in Rechnung gestellt werden können. Schließlich würden die Daten von dem Anbieter ohnehin erhoben und gepflegt, die entstehenden Kosten würden deshalb also bereits von den Kunden bezahlt. Der Telefonanbieter, in diesem Fall die Deutsche Telekom, soll also kein zweites Mal an den Kundendaten verdienen. Deutschland ist der dritte Mitgliedsstaat der EU, der auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reagiert hat.

Weitere Informationen

Telefonauskunft – online und kostenlos

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]

Spielspaß oder Suchtrisiko? – das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Spielspaß oder Suchtrisiko?

Das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Als Lootboxen bezeichnete virtuelle Überraschungskisten erfreuen sich bei vielen Gamern großer Beliebtheit. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die darin eine ähnliche Suchtproblematik wie bei Online-Glücksspiel sehen. Noch sind die Boxen hierzulande legal. Andere Länder haben bereits reagiert. […]