VoIP-by-Call oder doch Call-by-Call? – Angebot von freenet-Tochter laut Regulierungsbehörde rechtswidrig

VoIP-by-Call oder doch Call-by-Call? - Angebot von freenet-Tochter laut Regulierungsbehörde rechtswidrig

Die freenet.de AG macht heute mit einem neuen Angebot von sich reden. Die Tochter des Hamburger Unternehmens freenet.de, die 01024 Telefondienste GmbH, startet mit ihrem neuen Dienst 01924-online. Im Angebot ist ein Internet-by-Call-Tarif, der über eine Internet-Einwahlnummer beginnend mit 01924 genutzt werden kann. Zusätzlich wirbt der Konzern mit by-Call-Telefonaten über die Kennzahl 01924. Diese Gespräche können ohne Vertragsbindung unter Verwendung einer Vor-Vorwahl von einem Festnetzanschluss geführt werden und werden, wie bei Call-by-Call-Telefonaten üblich, über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom abgerechnet.

Allerdings ist die freenet.de AG der Ansicht, dass der Begriff Call-by-Call in diesem Fall nicht zutrifft, sie nennt ihr Produkt VoIP-by-Call, schließlich handele es sich bei der Vorwahl um eine Rufnummerngasse, die von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) für die Einwahl in das Internet vergeben wurde. Die Telefonate werden jedoch letztlich über den Telefonanschluss ohne die Verwendung der Internetverbindung des Kunden geführt, man kann also durchaus von einem Call-by-Call-Angebot sprechen. Mit einem Preis von 1,9 Cent pro Minute für Orts- und Ferngespräche, 19 Cent je Gesprächsminute für Telefonate mit Mobilfunk-Anschlüssen und Minutenpreisen ab 9,9 Cent für Auslandstelefonate, liegt dieses Angebot weit über den günstigsten Preisen, die zur Zeit den Call-by-Call-Markt beherrschen.

Der einzige Unterschied zwischen den üblichen Call-by-Call-Angeboten und dem Produkt von 01924-online ist, dass nicht die von der Regulierungsbehörde vorgegebene Rufnummerngasse für Call-by-Call (010…) sondern die Gasse für Internet-Einwahlen (019…) verwendet wird. So erhärtet sich der Eindruck, dass die freenet.de AG mit dem Begriff VoIP-by-Call in diesem Fall lediglich einen neuen Namen für ein bekanntes, altes Produkt verwendet, der zudem aus Kundensicht nicht den technischen Gegebenheiten entspricht. Für die Beobachter des Telekommunikationsmarktes stellt sich jetzt die Frage, wie die Regulierungsbehörde auf das Call-by-Call-Angebot über eine Internet-Einwahlnummer reagieren wird.

Auf Anfrage vom Telespiegel teilte ein Sprecher der Regulierungsbehörde mit, dass die Nutzung einer Internet-Einwahlnummer für dieses Angebot nicht der Rechtsauffassung der RegTP entspricht und es sich dabei um einer rechtswidrige Nutzung der Rufnummerngasse handelt. Die Regulierungsbehörde hat dem Anbieter laut eigener Aussage bereits eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.

Weitere Informationen

Call-by-Call im Festnetz

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