Entscheidung des BGH – T-Online darf mit Dt. Telekom verschmelzen

Entscheidung des BGH - T-Online darf mit Dt. Telekom verschmelzen
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Erst im Jahr 2000 war T-Online aus dem Mutterkonzern ausgegliedert worden. In der Hauptversammlung der T-Online AG wurde der Wiedereingliederung in den Mutterkonzern Deutsche Telekom jedoch mit großer Mehrheit zugestimmt. Unter anderem private Aktionäre von T-Online wehrten sich allerdings gegen eine erneute Integration. (Telespiegel-News vom 29.11.2005) Sie würden dadurch wesentlich weniger aus ihren Aktien erhalten, als sie bei der Ausgliederung von T-Online gezahlt hatten.

Da eine Entscheidung bezüglich der Anfechtungsklage mehrere Jahre dauern würde und diese die Fusion blockierten, wurde versucht, die Verschmelzung vorzeitig in das Handelsregister einzutragen, dieser Eintrag wäre nicht mehr rückgängig zu machen gewesen. Das war jedoch nicht von Erfolg gekrönt, dem vorzeitigen Eintrag wurde vor Gericht nicht zugestimmt. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch die Rechtsbeschwerden als unzulässig erklärt und der Fusion damit den Weg freigemacht. Sobald die beiden Unternehmen in die Handelsregister eingetragen sind, ist die Fusion rechtskräftig.

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