Entscheidung der Bundesnetzagentur – Terminierungsentgelte im Mobilfunk gesenkt

Entscheidung der Bundesnetzagentur - Terminierungsentgelte im Mobilfunk gesenkt

Netzintern oder netzexternes Gespräch, danach richtet sich häufig die Höhe der Gesprächsgebühr. Telefoniert ein Kunde mit einem Teilnehmer in einen anderen Netz als seinem, also zum Beispiel ein Vodafone-Kunde mit einem Kunden von T-Mobile, ist das häufig teuer, als würde der Gesprächspartner Kunde des selben Anbieters sein. Das liegt vor allem an den sogenannten Terminierungsentgelten, den Gebühren, die ein Anbieter von dem anderen verlangt, wenn er ein Gespräch auch aus dem Festnetz in sein eigenes Telefonnetz übergibt. Die Bundesnetzagentur hatte die Unternehmen in der Vergangenheit ermahnt, diese unverhältnismäßig hohen Entgelte zu senken, auch den Kunden zuliebe, an die diese Kosten selbstverständlich weitergegeben werden. Doch die Anbieter reagierten nicht in dem gewünschten Masse und so beschloss die Bundesnetzagentur, die Terminierungsentgelte in dem Mobilfunk-Markt zu regulieren. (telespiegel-News vom 30.08.2006)

Heute gab die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) ihre Entscheidung bekannt und die fiel nicht anders als erwartet zu Gunsten der Kunden aus. Die Terminierungsentgelte in dem Mobilfunk werden um etwa 16 Prozent gesenkt, teilte die Behörde mit. Die Entscheidung für den Mobilfunk-Netzbetreiber Vodafone steht zwar aufgrund gesetzlicher Fristvorgaben noch aus, fest steht jedoch, dass T-Mobile für die Weiterleitung in sein Handy-Netz statt bisher 11 Cent zukünftig nur noch 8,78 Cent pro Minute berechnen darf. Für den Anbieter Vodafone, der ebenfalls in dem D-Netz funkt, wird eine Entscheidung in der selben Höhe erwartet. Die Anbieter E-Plus und O2 in den E-Netzen dürfen für diese Leistung statt bisher 12,4 Cent nur noch 9,94 Cent pro Minute berechnen. Die Regelung tritt wegen der ausstehenden Entscheidung bezüglich des Unternehmens Vodafone erst am 23. November in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen noch die bisherigen, höheren Entgelte berechnet werden. Erwähnenswert ist auch, dass die von den Unternehmen eingereichten Vorschläge über die Höhe der Entgelte nicht als Basis für die Entscheidung der Bundesnetzagentur dienten. Sie waren höher als die jetzt festgelegten Entgelte und „ließen in allen Fällen keine verursachungsgerechte Zuordnung der geltend gemachten Kosten auf die Terminierungsleistungen erkennen”, erklärte die Behörde. Aus diesem Grund sei die Entscheidung auf Basis eines EU-Vergleichs gefällt worden.

Update vom 30.11.2007

Die Bundesnetzagentur senkte die Terminierungsentgelte erneut. (telespiegel-News vom 30.11.2007)

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