Entscheidung der Bundesnetzagentur – Mobilfunkterminierungsentgelte sinken weiter

Entscheidung der Bundesnetzagentur - Mobilfunkterminierungsentgelte sinken weiter

Bei einem Telefonat eines Handykunden mit einem Festnetzkunden oder auch eines andere Handykunden fallen Terminierungsentgelte an. Nicht für den Kunden, jedenfalls nicht direkt, sondern für die betroffenen Unternehmen. Diese Weiterleitungsgebühren zahlt nämlich ein Anbieter für die Weiterleitung einer Verbindung aus seinem Netz in das Netz des anderen Anbieters. Ruft also jemand mit einem Handy aus dem deutschen Vodafone-Netz einen Kunden der Dt. Telekom an, erhält die Dt. Telekom von Vodafone eine Gebühr pro Verbindungsminute.

Die Höhe dieser Verbindungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die, die Mobilfunkunternehmen an Festnetzbetreiber zu zahlen haben, liegt derzeit bei unter einem Cent pro Minute. Die Weiterleitungsgebühren, die in die andere Richtung und unter den Mobilfunkanbietern anfallen, sind wesentlich höher. Im letzten Jahr forderte die Bundesnetzagentur die deutschen Mobilfunknetzbetreiber mehrmals auf, die Terminierungsentgelte zu senken. Schließlich kündigte sie an, die Höhe der Entgelte festzulegen. (telespiegel-News vom 30.08.2006)

Wenige Wochen später senkte die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte in dem Mobilfunk um etwa 16 Prozent auf 8,78 Cent pro Minute (bisher 11 Cent) in den D-Netzen von T-Mobile und Vodafone und 9,94 Cent pro Minute (bisher 12,4 Cent) in den E-Netzen von E-Plus und o2. (telespiegel-News vom 08.11.2006) Die Mobilfunknetzbetreiber klagten gegen die Regulierung im Vorfeld. Derzeit liegt das Verfahren bei dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (telespiegel-News vom 17.03.2007)

Dessen ungeachtet hat die Regulierungsbehörde die Mobilfunkterminierungsentgelte erneut gesenkt. Die Genehmigung und Festsetzung der Entgelte haben dieses Mal nicht auf der Basis eines EU-Vergleich stattfinden müssen. Einer der Mobilfunknetzbetreiber habe ausreichend Unterlagen eingereicht, sodass daraus erstmals die effizienten Kosten einer Terminierungsminute ermittelt werden konnten, teilte die Regulierungsbehörde heute mit.

Ab dem 01. Dezember 2007 liegt das genehmigte Terminierungsentgelte für die D-Netze bei 7,92 Cent pro Minute und für die beiden E-Netze bei 8,8 Cent pro Minute. Das ist eine Absenkung um rund 10 Prozent bzw. 11 Prozent gegenüber der im August des letzten Jahres festgelegten Entgelte. Der Unterschied zwischen den in den unterschiedlichen Netzen geltenden Durchleitungsgebühren wurde etwas verringert. Zwar sei anerkannt worden, dass die beiden Netzbetreiber E-Plus und o2 einen Nachteil wegen der zuerst ausschließlich erhalten Netzfrequenzen in den E-Netzen und dem späteren Markteintritt Nachteile gehabt hätten. Jedoch sei auch berücksichtigt worden, dass sich diese Nachteile mit fortschreitender Zeit verringert haben, erklärte die Behörde. Die nun festgesetzten Durchleitungsgebühren gelten bis zum 31. März 2009. `Ich gehe davon aus, dass die niedrigeren Vorleistungsentgelte im Gegenzug jetzt auch an die Verbraucher weitergegeben werden und diese von sinkenden Endkundenentgelten profitieren´, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde.

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