Handy-Verbot in Klinken – Unnötig oder vorsorglich?

Handy-Verbot in Klinken - Unnötig oder vorsorglich?

Ein Sturz vom Fahrrad und schon ist es passiert. Ein Arm ist gebrochen und ein große Platzwunde ziert die Stirn. Da hilft manchmal nur noch ein Anruf bei der Feuerwehr, die die Sanitäter mit dem Rettungswagen benachrichtigt. Bei der Ankunft in dem Krankenhaus gehen dann vielleicht Gedanken durch den Kopf, was als nächstes zu tun ist. Erst einmal muss die Freundin angerufen werden, denn Bello sitzt zuhause und wartet auf seine Abendrunde. Und dann muss auch der Arbeitgeber informiert werden. Wie gut, dass man sein Handy dabei hat. Aber halt! Das darf man im Krankenhaus doch gar nicht benutzen, denn dort herrscht Handy-Verbot.

Dieses Verbot beruht auf einer plausibel klingenden Erklärung. Es wird befürchtet, dass durch den Gebrauch des Handys verursachte Strahlung die elektronischen Geräte der Klinik stören könnten. Und durch eine Störung des EKG, der Infusionspumpen oder ähnlich wichtiger medizinischer Gerätschaften könnten Patienten zu Schaden kommen. Nach dem Medizinproduktegesetz müssen die Mitarbeiter der Klinik jedoch dafür sorgen, dass niemand durch Fehlfunktionen der Geräte zu Schaden kommt und sind deshalb sogar verpflichtet, im Verdachtsfall die Beachtung des Handy-Verbots zu kontrollieren. Allerdings scheiden sich die Geister bei der Frage, ob eine solche Gefahr durch Handys tatsächlich besteht.

Die Apotheken Rundschau berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe von zwei unabhängig voneinander entstandene Studien der amerikanischen Mayo-Klinik und der Universität Gießen. Den Studien zufolge bestehe kein Risiko durch die Benutzung des Handys, wenn dieses mindestens einen Meter von den medizinischen Geräten entfernt ist. (Die medizinische Hochschule Hannover MHH hat das Handy-Verbot in ihrer Einrichtung sogar bereits aufgehoben.) Demzufolge kann das Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Klinik keinen Schaden anrichten, wenn das Handy nicht gerade an dem Bett eines Schwerkranken benutzt wird, der mit medizinischen Geräten verbunden ist. Und günstiger ist es meist auch, über das eigene Handy zu telefonieren. Gespräche über die klinikeigenen Telefonanlagen sind oft sehr teuer, das gilt sowohl für eingehende als auch für abgehende Telefonate. Bettlägerige Patienten müssen für den eigenen Anschluss am Krankenbett zudem eine häufig recht hohe Grundgebühr zahlen. Deshalb vermuten Kritiker, dass der Grund für das Handy-Verbot in Kliniken eher der Geschäftssinn des Krankenhauses als die drohende Gefahr durch beeinflusste medizinische Geräte ist.

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