Urteil – Kein Widerrufsrecht bei Ticketkauf per Telefon oder Email

Urteil - Kein Widerrufsrecht bei Ticketkauf per Telefon oder Email

Für Verträge, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern auf dem Telekommunikationsweg zustande kommen, hält das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesonderte Regelungen bereit. Für die sogenannten Fernabsatzverträge, also Verträge, die etwa per Telefon, Email oder Brief abgeschlossen wurden, wird den Verbrauchern unter anderem ein Widerrufsrecht eingeräumt. Doch es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel bei dem Ticketkauf.

Bei einem Ticketcenter hatte eine Kundin vier Eintrittskarten für eine Kochshow im Wert von 626,- € bestellt. Ihre Bestellung bestätigte sie per Email. Doch zwei Wochen später entschied sie sich anders. Sie wollte die Karten nicht mehr haben und auch nicht bezahlen. Das Ticketcenter verklagte die Frau. Die jedoch sah sich im Recht. Sie habe die Tickets telefonisch und per Email bestellt und deshalb ein Rücktrittsrecht.

Doch das Gericht verurteilte die Frau zu der Bezahlung der Tickets. In solchen Fällen fänden nach der geltenden Rechtslage die Vorschriften über die Fernabsatzverträge, insbesondere das Rücktrittsrecht keine Anwendung, erklärte das Gericht. Schließlich sei das Datum der Veranstaltung festgelegt und ein Widerruf eventuell kurz vor dem Erfüllungszeitpunkt, also kurz vor der Veranstaltung, könne den Ticketverkäufer unverhältnismäßig belasten. Aus diesem Grund müsse bei auf dem Telekommunikationsweg bestellten Dienstleistungen im Freizeitbereich kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Die Berufung vor dem Landgericht und die Revision vor dem Bundesgerichtshof blieben für die Frau erfolglos. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Amtsgericht München, Aktz.: 182 C 26144/05 vom 02.12.2005

Weitere Informationen

In dem Internet einkaufen
Gewährleistung und Garantie
Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]