R-Gespräche – Sperrliste schützt Telefonkunden

R-Gespräche - Sperrliste schützt Telefonkunden

Wenn der Angerufene zahlt, das ist ein R-Gespräch. Das R steht dabei für Reverse Charge, das soviel bedeutet wie umgekehrte Berechnung. Der Anrufer wählt eine Nummer und gibt dann die Rufnummer des gewünschten Gesprächspartners ein. Der R-Gespräche-Anbieter kontaktiert die Rufnummer des gewünschten Gesprächspartners und holt dessen Zustimmung ein. Erst dann wird die Verbindung zwischen den beiden hergestellt. Die Gesprächskosten übernimmt bei einem R-Gespäch nicht der Anrufer sondern sein angerufener Gesprächspartner.

In den USA sind die R-Gespräche seit langem bekannt und üblich. Hierzulande sind R-Gespräche jedoch erheblich teurer als ein herkömmliches Telefonat. In Deutschland haben die R-Gespräche-Anbieter erst vor wenigen Jahren ihre Dienste aggressiv beworben und sich damit sofort unbeliebt gemacht. Einige Werbeslogan suggerierten nämlich, das Gespräch sei komplett kostenlos, woraufhin viele und gerade Jugendliche, in die Kostenfalle tappten und ihren Eltern damit hohe Rechnungen bescherten.

Doch als Telefonkunde seinen Anschluss für R-Gespräche sperren zu lassen, war bisher ein fast unmögliches Unterfangen. Eine zentrale Sperrdatei gab es bislang nicht. Wollte der Kunde seinen Anschluss für eingehende R-Gespräche sperren, musste er jeden R-Gespräche-Anbieter einzeln darum bitten, R-Gespräche nicht zu dem Anschluss durchzustellen. Abgesehen davon hatten viele Kunden noch nicht einmal von der Möglichkeit eines R-Gespräch in Deutschland gehört hatten und wussten deshalb nicht, wovor sie sich schützen sollen.

Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch auf die neuen Probleme bezüglich der R-Gespräche reagiert. Entsprechend dem Paragraphen 66i wird die Bundesnetzagentur eine zentrale Sperrliste führen. Wenn ein Telefonkunde keine Annahme von R-Gesprächen an seinem Anschluss wünscht, kann er seinen Sperrwunsch dem Anbieter seines Telefonanschlusses mitteilen. Der übermittelt einmal täglich alle Sperranträge und natürlich auch als Entsperrwünsche seiner Kunden an die Bundesnetzagentur. Ebenfalls einmal täglich synchronisieren die Anbieter für R-Gespräche ihre Listen mit der Sperrliste der Bundesnetzagentur. Ab dem 01. September 2007 sind alle Anbieter verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen.

Der Eintrag einer Rufnummer in die Datenbank der Bundesnetzagentur wird kostenfrei sein, für einen Austrag kann der Telekommunikationsanbieter von seinem Kunden eine Gebühr verlangen. Wenn der Kunde eine Hauptnummer angibt, gilt die Sperre auch für alle Rufnummern, die mit der Hauptrufnummer beginnen. Ein Umgehen der Sperre mit einer Durchwahl ist also ebenfalls nicht möglich. Somit kann der Kunde auch ganze Rufnummernblöcke sperren lassen. Der Kunde kann alle seine nationalen Rufnummern in die Sperrliste eintragen lassen, nur bei einem Wechsel des Anschlusses muss die Sperre eventuell neu beauftragt werden. Die Sperrliste ist eine längst nötige Antwort auf das Problem, dass durch den Missbrauch der R-Gespräche entstanden ist. Kunden, die ihren Anschluss für R-Gespräche sperren lassen möchten, sollten aber auch die Nützlichkeit des Dienstes R-Gespräch nicht außer Acht lassen. Denn schließlich ist die Idee des R-Gesprächs, dass einer den anderen notfalls auch ohne Geld erreichen kann.

1 Kommentar

  1. war leider bei jenen „SKY“-Kunden dabei, die vom Datenleck betroffen waren seit eben auch meine handynummer in den „weiten des internets“ herumfliegt –>
    bekomme ich immer wieder so lästige Anrufe Zwar seriös, aber teilweise wirklich sehr aufdringlich

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